Pro und Contra
Sollte eine Corona-App Pflicht sein?

Gregor Thüsing:
Ja, freiwillig bringt die App nichts!
Die Epidemiologen sind sich einig: Die Nachverfolgung von Infektionsketten ist ein wesentliches, vielleicht das entscheidende Element der Pandemiebekämpfung. Je besser und schneller uns dies gelingt, desto größer ist die Bewegungsfreiheit, die uns allen eingeräumt werden kann. Das Mittel der Wahl scheint hierfür eine Handy-App zu sein, die Kontakte mit infizierten Personen nachvollziehbar machen kann. Das Ziel ist es, möglichst viele zum Mitmachen zu bewegen. Ob das freiwillig gelingen kann, ist fraglich. Die Politik muss daher abwägen, ob es eine freiwillige App geben soll oder eine Pflicht. Sicher ist: Einige würden die App nicht nutzen aus Gleichgültigkeit und weil ihnen das zu lästig ist, andere, weil sie grundsätzliche oder spezifische Datenschutzbedenken haben. Niemand weiß, wie viele – aber Schätzungen gehen davon aus, es wäre etwa die Hälfte der Bevölkerung, und dann würde das System nicht funktionieren. Die Rechtsordnung muss diese Weigerung nicht akzeptieren. Denn die Einwilligung ist nur eine mögliche Legitimation von Datenverarbeitung. Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung erlaubt ausdrücklich die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, wenn sie erforderlich ist »aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren«. Rechtlich ist die verpflichtende App also möglich.
Zu suggerieren, Datenschützer oder Juristen könnten der Politik die Entscheidung abnehmen, ist falsch. Und lenkt ab von der Diskussion, die viel wichtiger ist: Wie schützen wir die Daten technisch optimal, wie machen wir transparent, was mit den Daten passiert, wie sichern wir, dass die Daten nicht zweckentfremdet werden? Wenn das geklärt ist, kann die App kommen.
Jochim Selzer:
Nein, das geht schon praktisch nicht!
Eine App kann bei der Eingrenzung einer meldepflichtigen Seuche sinnvoll sein, birgt aber bei falschem Design einige Risiken. Schlimmstenfalls werden lückenlose Bewegungsprofile von Millionen Menschen erstellt und auf einem Stadtplan die Aufenthaltsorte von Infizierten rot markiert. Um dies zu verhindern, führt der Chaos Computer Club in einem Katalog die in seinen Augen unerlässlichen Kriterien für eine Corona-App auf. Dazu zählt zum Beispiel, dass die App zweckgebunden ist und möglichst datensparsam, dass die erhobenen Daten nicht mit anderen Informationen verknüpft werden, dass es keine zentrale Instanz gibt, die diese sammelt – und dass sie auf Freiwilligkeit beruht. Um einigermaßen verlässliche Daten zu erzeugen, müssen möglichst viele diese App installieren. Natürlich liegt der Gedanke nahe, die Leute per Verordnung dazu zu verpflichten. Aber von datenschutzrechtlichen Bedenken mal ganz abgesehen: Wie soll das funktionieren? Wie wollen die Behörden das kontrollieren? Soll es eine Streife geben, die Menschen ohne Smartphone aufspürt? Und dann? Auch auf dem Telefon selbst gibt es mehrere Möglichkeiten, das Programm zu täuschen. Natürlich kann man diese Tricksereien unterbinden, aber dazu müsste sich das Programm nach außen abschotten, und dann weiß wieder niemand, ob es nicht doch heimlich mehr aufzeichnet, als es soll. Oder ich müsste rund um die Uhr mit Kontrollfragen der App rechnen, ob ich auch wirklich in der Nähe meines Telefons bin – was gesellschaftlich kaum durchsetzbar wäre.
Wir haben derzeit in der öffentlichen Meinung weitgehende Einigkeit, was Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise angeht. Die Menschen sind zu vielem bereit, wenn sie vernünftige Argumente hören. Wir sollten dieses Vertrauen nicht mit einer Pflicht zur App zerstören.
Sollte eine Corona-App Pflicht sein?
Jochim Selzer, geboren 1969, ist Mitglied im Chaos Computer Club. Ehrenamtlich berät er zudem Kirchenkreise in puncto Datenschutz.
Sollte eine Corona-App Pflicht sein?
Uns interessiert Ihre Meinung in der aktuellen Umfrage auf www.publik-forum.de/umfrage
Zweitens: Wer keine Angaben zum eigenen Selbsttest macht dann ist die App nicht wirksam. Das Handy kann nur Infizierung auf der Grundlage der eigenen Angaben vornehmen. Also sinnlos. Hab sie wieder gelöscht zugunsten meiner persönlichen Aktivitäten
Wer bezahlt mich, wenn ich nicht arbeiten gehe? Bekomme ich einen Test?
Wenn ja, kann ich bis ich das Ergebnis erhalten habe, mindestens einen Tag nicht arbeiten (andernfalls wären es zwei Wochen).
Gehe ich arbeiten und die App hat mich gewarnt, mache ich mich (meiner Ansicht nach) einer fahrlässigen Körperverletzung, oder sogar einer fahrlässigen Tötung schuldig, wenn bei meiner Arbeit jemanden von denen anstecke, die ich dort betreue. Wie sieht denn die ganze Sache rechtlich aus???
Steht jeder, der die App nutzt und in der Alten-)pflege arbeitet vielleicht nachher mit einem Bein im Knast, nur weil er eigentlich vor hatte, mit der App die Leben von anderen Menschen zu schützen?
Geht gar nicht!
die Universität Greifswald forscht derzeit daran, wie die Bereitschaft in der Bevölkerung bezüglich der Nutzung von Corona-Apps aussieht. Auch die Bedenken bezüglich des Datenschutzes sind hierbei von Interesse. Hierfür wurde ein anonymer Fragebogen entwickelt, dessen Bearbeitung ca. 20-30 Minuten dauert. Unter allen Teilnehmenden werden 50 Gutscheine im Wert von 15€ verlost.
Der Link zur Umfrage: https://www.soscisurvey.de/cova/
Mit Ihrer Teilnahme an der Umfrage können Sie daher mit dazu beitragen, dass die Corona-Apps besser und verantwortungsvoller entwickelt werden.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Es reicht anscheinend nicht, dass durch den Mobilfunk die Gesundheit geschädigt wird. Man ohnmächtig mit ansehen muß, wie diese Hochfrequenztechnik weiterhin rücksichtslos und ubiquitär ausgebaut wird (zusätzlich jetzt noch 5G). Jetzt soll man noch dazu gezwungen werden, über eine Corona-App mit dem Kauf eines Smartphones diese Technik zu benützen! Ja geht's eigentlich noch!
Was würde ein Pollenallergiker dazu sagen, wenn man Ihn zum inhalieren seines Allergens zwingt?!
Sollte der Staat Menschen dazu verpflichten wolllen, sich ein smartphone zuzulegen und ohne eingeschaltetes und bluetooth aktivertes Handy ständig mit sich herum zu tragen?
Will der Staat sich dazu erdreisten, gesetzlich festzulegen, dass ich ohne Mitnahme eines Handys das Haus nicht verlassen darf? So ein asgemachter Blödsinn.
Wann kommt der unter de Haut transplantierte MIkrochip, der jede Bewegung jedes Menschen zentral registriert?
Wenn eine App das von vornherein nicht leisten kann, was sie zu leisten beansprucht, ist sie für den Kanal.
Ein ungleich wirksameres Mittel gegen Corona wäre die Nachrüstung von Umluftanlagen mit Tröpfchenfallen (Modifikationen von Waschflaschen), weil durch Luftbewegung etwaige infektiöse Tröpfchen länger in Schwebe gehalten und damit eingeatmet werden können, andererseits die berufstätigen Altersgruppen (die am ehesten in solchen Räumen arbeiten oder zur Arbeit unterwegs waren) bisher überdurchschnittlich infiziert wurden.
Mittels Durchleiten der Umluft durch eine wässrige Lösung gehen die Tröpfchen in der umgebenden Flüssigkeit auf, die Viren können nicht verdunsten und bleiben in der Waschlösung gefangen.