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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 17/2023
Der Inhalt:

Pro und Contra
Die Witwenrente abschaffen?

vom 05.09.2023
Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kritisiert: Die sogenannte Witwenrente ist ungerecht. Und sie halte Frauen davon ab, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Hat sie recht? Diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab!
Hinterbliebene erhalten eine Rente, auch wenn sie nie in die Sozialversicherung eingezahlt haben. (Foto: stock.adobe.com/leszekglasner)
Hinterbliebene erhalten eine Rente, auch wenn sie nie in die Sozialversicherung eingezahlt haben. (Foto: stock.adobe.com/leszekglasner)

Eva Maria Welskop-Deffaa: Ja!

Eva Maria Welskop-Deffaa ist Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (Foto: DCV / Monika Keiler)In der Ehe tragen beide Partner gemeinsam Verantwortung für den Unterhalt der Familie. Dieser lebenspraktischen Tatsache und familienrechtlichen Verpflichtung folgt in der Sozialversicherung die Witwenrente als Einkommensersatzleistung. Wenn der Tod eines Partners dazu führt, dass sein Einkommen als Fundament der familiären Existenz wegfällt, schafft die Hinterbliebenenrente einen anteiligen Ausgleich. Sie dient der sozialen Absicherung der Hinterbliebenen und der Armutsprävention. Die Forderung, sie ersatzlos zu streichen, geht am Reformbedarf vorbei – ein Einsparvorschlag für erschöpfte Rentenkassen zulasten von Frauen, deren Lebensplanung auf diese Zusage vertraut hat.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 17/2023 vom 08.09.2023, Seite 8
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Richtig ist: Die Hinterbliebenenrente muss grundsätzlich neu gemacht werden. Es muss zu einem obligatorischen Splitting der Rentenanwartschaften in der Ehe kommen, das die Alterssicherung beider Paare synchron aufbaut – unabhängig davon, wer gerade wie viel zum Familienunterhalt beiträgt.

Anwartschaftssplitting heißt: Die Rentenbeiträge beider Partner werden Monat für Monat addiert und je zur Hälfte den individuellen Rentenkonten beider Ehepartner gutgeschrieben – eine Art permanenter Versorgungsausgleich. Voraussetzung dafür sollte sein, dass sich die Ehepartner für einen gemeinschaftsorientierten Güterstand entschieden haben. Mit einer Opt-in-Regelung könnten zusätzlich die Paare einbezogen werden, die in Gütertrennung leben.

Die Reform würde einen Wechsel der Familienaufgaben zwischen Müttern und Vätern im Lebenslauf unterstützen, während die Witwenrente alten Typs der Vorstellung einer »klassischen« Aufgabenverteilung folgt, bei der ein Partner – meist die Frau – kontinuierlich den Löwenanteil der unbezahlten familiären Care-Arbeit übernimmt. Das obligatorische Splitting schafft für beide Partner Anreize, die Erwerbstätigkeit des anderen Partners zu fördern, weil beide von den zusätzlichen Rentenpunkten unmittelbar profitieren.

Das eheliche Güterrecht ist in der Vergangenheit Reformhemmschuh gewesen. Es sieht den Vermögensausgleich zwischen den Partnern erst zum Ende einer Ehe vor. (Obwohl die meisten Ehepartner das anders wünschen.) Für eine Neuordnung der Witwenrente bietet sich daher an, das obligatorische Rentenanwartschaftssplitting mit einer Reform des ehelichen Güterrechts zu flankieren. Schon der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hatte angeregt, die Errungenschaftsgemeinschaft als (gesetzlichen) Güterstand zu stärken, um einem zeitgemäßen Verständnis von Partnerschaftlichkeit besser zu entsprechen. Höchste Zeit, dieser Empfehlung zu folgen.

Stephan Stracke: Nein!

Stephan Stracke ist CDU/CSU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales (Foto: Pressebild © 2020 tokography / Tobias Koch)Wenn eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner verstirbt, ändert sich vieles schlagartig: Es fehlt nicht nur die wichtigste Bezugsperson, sondern häufig entstehen auch empfindliche finanzielle Einschnitte. Die Witwenrente sorgt dann als eine soziale Leistung dafür, dass zu der Trauer über den Verlust des Ehepartners nicht auch noch finanzielle Abstiegsängste hinzutreten.

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Seit ihrer Einführung im Jahr 1911 hat sich die Witwenrente bewährt und ein Leben in Würde und ohne Existenzängste ermöglicht. Die Witwenrente ist eine sozialpolitische Errungenschaft unseres Sozialstaats. Sie steht für ein solidarisches Miteinander. Auch wenn heute viel mehr Frauen erwerbstätig sind, ist die Witwenrente nicht überholt. Denn sie trägt dazu bei, dass Eheleute selbstbestimmt und frei über die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit entscheiden können.

Die Stärke und Bedeutung der Witwenrente bestehen genau darin, dass sie die konkrete Lebensrealität der Eheleute passgenau erfasst und im Todesfall finanzielle Absicherung bietet. Sie urteilt nicht über die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit, sondern ist Ausdruck der Vielfalt heutiger Lebensentwürfe. Und sie ist Ausdruck der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.

Eine Abschaffung der Witwenrente oder die Einführung eines verpflichtenden Rentensplittings, bei dem die Rentenansprüche der Ehepartner geteilt werden, würde im Ergebnis zu einer Schlechterstellung der Frauen führen, die vor allem Familienarbeit geleistet haben. Dies käme einer Entwertung ihrer bisherigen Lebensleistung gleich. Außerdem würde das falsche Signal gesetzt, dass ausschließlich sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit für die Gesellschaft wertvoll ist. Das würde eine Verengung des Familienbildes bedeuten und die Wahlfreiheit stark einschränken.

Aufgrund des demografischen Wandels ist in den nächsten Jahren mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für das Rentenversicherungssystem zu rechnen. Dass diesen Mehrbelastungen nun unter anderem mit einer Abschaffung der Witwenrente begegnet werden soll, ist nicht sachgerecht. Wie unwürdig muss es sich für viele Betroffene anfühlen, wenn jetzt auf ihrem Rücken versucht wird, die Rentenkasse zu sanieren.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir die Witwenrente in ihrer jetzigen Form beibehalten. Wir stehen für Wahlfreiheit und soziale Absicherung unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens.

Die Umfrage ist vorbei: so haben unsere Leser abgestimmt!

Die Witwenrente abschaffen?

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kritisiert: Die sogenannte Witwenrente ist ungerecht. Und sie halte Frauen davon ab, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Hat sie recht? Diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab!
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Stefanie Dünwald 11.12.2023, 12:39 Uhr:
politiker.innen haben gut reden,bei deren einkommen hängt ja nicht so schnell existenz ab... bei uns dann schon sehr schnell...ich habe meinen verstorbenen mann mit seiner krankheit gliobastom grad 4 sechs jahre begleitet...mit allen höhen u tiefen,vier operationen u langjährigen behandlungen...keine leichte zeit für uns beide...jetzt,drei jahre nach seinem tod u für mich ein seeeehr schwerer verlust,möchte eine politikerin die witwenrente abschaffen?!...dann kann ich direkt unter die brücke...mit 58 alter u minijob fällt dann meine existenzgrundlage für ein vernünftiges leben in diesem land einfach mal weg...in meinem alter u meinem kaputten rücken bin ich auf dem arbeitsmarkt ausgemustert(ich habe mein leben lang immer körperlich gearbeitet) auch jetzt als wirtschafterin in minijob bin ich immer noch körperlich in belastung,was mir mein rücken übel nimmt,chronisch arm-schulter-syndrom,ischiasbelastet,bandscheibenvorfall...die witwenrente ermöglicht mir ein einigermassenes leben

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