Pro und Contra
Soll bestraft werden, wer Israels Existenzrecht leugnet?

Uwe Becker: Ja!
Hessen will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen den israelbezogenen Antisemitismus, denn schon vor dem 7. Oktober 2023 haben Antisemiten den Umweg über Israel genutzt, um Hass gegen jüdisches Leben zu verbreiten.
Das fast reflexhaft vorgetragene Argument, man würde mit dem Gesetz unliebsame »Israelkritik« verhindern wollen, läuft ins Leere und entlarvt sich selbst. Denn natürlich darf auch weiter Kritik an israelischer Politik geäußert werden. Doch wer die Existenz des Landes infrage stellt, führt anderes im Schilde. Wer die Hasstiraden auf judenfeindlichen Demonstrationen in Deutschland oder auch Parteibeschlüsse wie zuletzt bei der Linken sieht, erkennt immer deutlicher, dass der Kampfbegriff des Antizionismus zum Leitmotiv der Antisemiten geworden ist. Er vereint die unterschiedlichsten Extremisten von links und rechts bis zu den Islamisten. Die Sehnsucht nach einer sicheren Heimstätte für Juden in einer Welt jahrhundertealter Verfolgung, Entrechtung und Ermordung ist ein verständlicher Wunsch, der sich im Zionismus widerspiegelt. Die Diffamierung dieser Sicht und damit die Verteufelung des Zionismus als angeblich rassistisch-imperialistische Ideologie ist nichts anderes als die Delegitimierung des Staates Israel und gleichzeitig die Diffamierung aller Juden, die sich nicht von Israel als Land distanzieren. Der Antizionismus ist der verkleidete Antisemitismus. Wer die Auslöschung Israels fordert, der wünscht den millionenfachen Judenmord. Und dies darf es in Deutschland nicht mehr geben.
Die hessische Initiative schafft Klarheit, dass Vernichtungswerbung gegen Israel keine Meinung, sondern eine Straftat ist. Dies ermöglicht der Strafverfolgung und Justiz, künftig noch konsequenter gegen jene Täter vorzugehen, die jüdisches Leben bei uns mit dem Umweg über Israel bedrohen. Die Straßen unserer Städte dürfen nicht länger Plattformen judenfeindlicher Auslöschungsfantasien sein. Wo heute noch Extremisten die Lücken des Strafrechts ausnutzen, müssen künftig klare Grenzen gezogen werden. Wo bisher noch ein viel zu breiter Interpretationsspielraum besteht, was mit der Auslöschung Israels gemeint sein könnte, schafft der Gesetzesvorschlag für Strafverfolgung und auch Justiz einen klaren Rahmen. Die sehr unterschiedliche Einordnung von israelfeindlicher Vernichtungswerbung durch deutsche Gerichte in der Vergangenheit macht die Notwendigkeit von klaren Grenzen deutlich. Diese können jetzt mit der hessischen Initiative zum Schutz jüdischen Lebens auch bei uns gezogen werden.
Kai Ambos: Nein!
Der Vorschlag aus Hessen ist eine Erweiterung des Volksverhetzungsparagrafen. Sie beruht darauf, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels und der Aufruf zu seiner Beseitigung mit der Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft und der Leugnung des Holocausts gleichgesetzt wird. Denn nur so ließe sich der Vorschlag mit der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit vereinbaren. Diese darf eigentlich nicht durch Sondergesetze eingeschränkt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 2009 in seiner Wunsiedel-Entscheidung – anlässlich eines Gedenkmarschs für den Nazi Rudolf Hess – eine Ausnahme mit Blick auf eine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus zugelassen. Denn die Ablehnung der NS-Herrschaft habe eine für die Verfassungsordnung »gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung«.

Die strafbare Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der NS-Herrschaft ist aber nicht gleichbedeutend mit der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel. Wer radikal antizionistisch agiert, relativiert damit nicht automatisch die NS-Herrschaft oder den Holocaust und stellt so die deutsche Verfassungsidentität infrage. Es gibt auch radikale jüdische Antizionisten, die den Staat Israel ablehnen, sei es aus orthodox-religiöser oder säkular-liberaler Überzeugung. Sie relativieren damit aber natürlich nicht den Holocaust in antisemitischer Manier. Die vorgeschlagene Erweiterung geht damit über die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen hinaus. Sie überdehnt den Begriff der Verfassungsidentität und verletzt die Meinungsfreiheit. Letztlich lässt sie sich nur auf die – unklare und widersprüchliche – Idee stützen, dass die Existenz Israels deutsche Staatsräson sei.
Die vorgeschlagene Kriminalisierung würde einschüchternd wirken und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für palästinabezogene und israelkritische Aktivitäten noch weiter einschränken. Das ist durchaus Absicht. So sagt der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) unverblümt, der Vorschlag richte sich gegen »diese schlimmen Aufzüge«. Das Gesetz solle den Behörden entsprechende Verbote erleichtern. Denn, so der Minister, auch wenn eine verschärfte Kriminalisierung antisemitische Übergriffe nicht generell verhindere, so könne sie doch »diese Versammlungen verhindern«.
Der wahre Zweck des Vorhabens ist damit klar benannt: keine weiteren israelkritischen Proteste auf deutschen Straßen. Und unbedingte Solidarität mit Israel durch Beschweigen des Unrechts.
Uwe Becker (CDU) ist Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus.
Kai Ambos ist Professor für Straf- und Völkerrecht in Göttingen. Sein Buch »Staatsräson nach Gaza. Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht« erscheint Ende Mai bei Campus. Ausführlich zum Thema schreibt er unter verfassungsblog.de.
Soll bestraft werden, wer Israels Existenzrecht leugnet?




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