Pro und Contra
Das Recht auf Teilzeitarbeit beschränken?

Holger Schäfer: Ja!
Demografisch bedingt schrumpft das Arbeitskräftepotenzial in Deutschland dramatisch. Der Höhepunkt kann spätestens 2031 erwartet werden. Dann erreicht der mit 1,4 Millionen Menschen geburtenstärkste Jahrgang 1964 das Renteneintrittsalter. Er muss am Arbeitsmarkt durch einen Jahrgang ersetzt werden, der nur noch rund 700 000 Personen zählt. Es bleibt nicht mehr viel Zeit zum Handeln.
Es gibt drei Optionen, dem entgegenzuwirken: Erstens mehr Fachkräftezuwanderung, zweitens den Anteil der Bevölkerung zu erhöhen, die am Arbeitsmarkt aktiv ist – und drittens die Verlängerung der Pro-Kopf-Arbeitszeit. Bei der Zuwanderung wurde schon vieles auf den Weg gebracht. Die Erwerbsbeteiligung lässt sich bestenfalls mittelfristig erhöhen. Der Verlängerung der Arbeitszeit kommt daher besondere Bedeutung zu. Und die am niedrigsten hängende Frucht ist dabei der hierzulande große Anteil Teilzeitbeschäftigter.
Doch nicht die Politik bestimmt über die Arbeitszeiten, sondern Beschäftigte und Betriebe autonom und eigenverantwortlich. Die Politik kann nur Rahmenbedingungen schaffen, unter denen die Ausweitung der individuellen Arbeitszeit attraktiv wird. Das ist keine Frage der Moral, sondern von ökonomischen Kalkülen. Der Gesetzgeber kann nicht unterscheiden, ob jemand Teilzeit arbeiten möchte oder aufgrund diverser Umstände muss. Und sollte es auch nicht versuchen.
Zu den Rahmenbedingungen für mehr Arbeit gehören in erster Linie eine bessere Infrastruktur zur Kinderbetreuung und eine verringerte Abgabenlast. Befragungen zeigen, dass Menschen bereit sind, mehr zu arbeiten – wenn es sich stärker für sie lohnt. Darüber hinaus sind aber auch Fehlanreize in den Blick zu nehmen, die Teilzeit- statt Vollzeitarbeit fördern. Der Rechtsanspruch legt fest, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit im Zweifel auch gegen den Willen des Betriebes beliebig verkürzen können. Angesichts eines Teilzeitanteils von 40 Prozent ist das ein Anachronismus vom Anfang der 2000er-Jahre, als man sich noch von der Teilzeit erhoffte, einen Beitrag zur Umverteilung des Arbeitsvolumens auf mehr Köpfe und damit zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit zu leisten.
Es geht nicht um ein Verbot von Teilzeitarbeit. Auch ohne den Rechtsanspruch werden Arbeitnehmer künftig in Teilzeit arbeiten können, und sie werden ihre Arbeitszeitpräferenz auch nicht rechtfertigen müssen. Schon gegenwärtig sind die meisten Betriebe bemüht, den Arbeitszeitwünschen ihrer Beschäftigten nachzukommen, mit fortschreitender Arbeitskräfteknappheit werden es künftig noch mehr sein.

Lucia Lagoda: Nein!
Die Forderung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, das Recht auf Teilzeit einzuschränken, hat unnötig Unruhe in unsere Gesellschaft gebracht. Nur bei Angabe besonderer Gründe wie der Erziehung von Kindern könne eine Ausnahme gemacht werden. Der Antrag verweigert vielen Beschäftigten die angemessene Wertschätzung.
Vieles bleibt zudem unklar: Was umfasst die Erziehung von Kindern, wo beginnt und wo endet sie? Wenn Eltern keinen Kitaplatz für ihr Kind bekommen – müssen dann trotzdem beide in Vollzeit arbeiten? Wer legt die Kriterien für künftige Teilzeitverträge fest? Und was ist mit den Menschen, die nach vielen Jahren Schichtarbeit diese körperlich nicht mehr schaffen? Was, wenn eine häusliche Pflegesituation jahrzehntelang anhält? Gibt es zeitliche Begrenzungen in der Teilzeitarbeit, und wer maßt sich eine Entscheidung darüber an?
Der Begriff »Lifestyle-Teilzeit« hat viele Beschäftigte beleidigt. Häufig arbeiten Frauen in Teilzeit, weil sie Familien- und Pflegearbeit leisten. Manchmal bekleiden sie zusätzlich Ehrenämter und übernehmen für die Gesellschaft wichtige Aufgaben. Sie verzichten auf Gehalt, Rentenansprüche und Aufstiegschancen. Das Recht auf Teilzeit hat überhaupt erst dazu geführt, dass Frauen Familien- und Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren können. Viele Frauen würden gerne mehr arbeiten, scheitern aber an den Rahmenbedingungen. Hinzu kommt, dass viele Stellen, zum Beispiel in Erziehungsberufen, oft gar nicht in Vollzeit angeboten werden.
Die Forderung nach weniger Teilzeit verkennt gesellschaftliche Realitäten sowie Notwendigkeiten in der Arbeitswelt. Die wenigsten, die keine Fürsorgearbeit leisten und trotzdem in Teilzeit arbeiten, tun dies aus Lifestyle-Gründen. Oft haben sie gesundheitliche Einschränkungen oder arbeiten unter Bedingungen, die sie permanent an ihr Limit bringen. Müssen solche Gründe demnächst dem Arbeitgeber offengelegt werden? Viele Teilzeitkräfte haben außerdem eine zentrale Bedeutung für Branchen wie die Gastronomie, die Pflege und das Dienstleistungsgewerbe. Es ist ein Trugschluss, dass die Beschränkung des Rechts auf Teilzeit die Produktivität fördert und den Fachkräftemangel behebt.
Wenn Teilzeit-Beschäftigte länger arbeiten sollen, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Es braucht mehr und bezahlbare Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige. Außerdem: Die Förderung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen, Steuergerechtigkeit, ein leichterer Zugang für Migrantinnen und Migranten zum Arbeitsmarkt und bessere Bedingungen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung. Wer sich dazu entscheidet, in Teilzeit zu arbeiten, muss dies ohne Rechtfertigungsdruck tun dürfen.
Holger Schäfer ist Senior Economist beim Institut der deutschen Wirtschaft. Dort ist er Experte für empirische Arbeitsmarktforschung.
Lucia Lagoda ist stellvertretende Vorsitzende der katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands.




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