Pro und Contra
Ist das Völkerrecht noch sinnvoll?

Max Kolter: Ja!
Das Völkerrecht ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Es ist ein Korpus geschriebener und ungeschriebener Lehren aus den dunkelsten Kapiteln der Weltgeschichte. Expansionsfantasien, blutige Kriege, Völkermorde – dass es das nicht geben darf, darauf hat sich die Weltgemeinschaft mit dem Völkerrecht verständigt. Die UN-Charta, das humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht beruhen auf Staatenkonsens. Konsens darüber, wie sich Staaten im Verhältnis zu anderen Staaten allgemein und in bewaffneten Konflikten verhalten dürfen. Gibt man all das auf, profitieren nur die Terrorregime dieser Welt.
Das Völkerrecht wird auch nicht durch die Konstellation in Iran infrage gestellt – weder durch das Mullahregime selbst noch dadurch, dass das Völkerrecht aktuell keine Intervention zugunsten des iranischen Volks erlaubt.
Das Regime ist brutal, diktatorisch, religiös fundamentalistisch. Es unterdrückt die eigene Bevölkerung, foltert zu Tode, lässt Zehntausende Menschen, die demonstrieren, ermorden. Wie erfassen wir das in rechtlichen Kategorien? Wir sprechen von Menschenrechtsverletzungen – eine völkerrechtliche Kategorie. Wollen wir uns diese nehmen lassen?
In den Diskussionen darüber, wie der amerikanisch-israelische Angriff auf Iran zu rechtfertigen ist, gewinnt eine alte Forderung an Beliebtheit: Man sollte die »humanitäre Intervention« oder die »Responsibility to Protect« anerkennen. Im Kern geht es darum, ob die Autonomie eines Staates ausnahmsweise hinter den Schutz der Menschenrechte seiner Bevölkerung zurücktreten muss. Das ist die richtige Debatte, doch auf beiden Seiten steht Völkerrecht. Man kann sich aus guten Gründen für eine humanitäre Intervention aussprechen. Aber das würde – wie der Staats- und Völkerrechtler Franz C. Mayer dieser Tage sagte – nicht weniger Völkerrecht bedeuten, sondern mehr.
Die Frage, wie sinnvoll das Völkerrecht noch ist, ist wohl auch kaum eine ernst gemeinte Frage. Eher ist es eine Aussage, die auf falsch kanalisiertem Frust basiert. Frust darüber, dass die Ausnahmen vom Gewaltverbot so eng sind, dass man dem iranischen Volk nicht helfen kann. Oder darüber, dass das Völkerrecht allzu oft gebrochen wird und Verstöße nicht als solche benannt werden. All das liegt in der Natur des Rechts. Es wird gebrochen, selektiv angewendet, erweist sich hier als zu eng, dort als zu weit. Die Konsequenz darf nicht die Abwendung vom Völkerrecht sein, sondern mehr Debatte. Die hält das Völkerrecht nicht nur am Leben, sondern macht es besser. Dass man aktuell in keiner Tageszeitung am Völkerrecht vorbeikommt, ist daher ein gutes Zeichen.
Michael Wolffsohn: Nein!
Die USA und Israel bombardieren in Iran Raketenabschussrampen und Atomanlagen. Sie haben Ali Chamenei getötet, den obersten Herrscher des Landes. Sie verletzen damit die Souveränität Irans, ohne dafür ein Mandat der Vereinten Nationen zu haben; sie verletzen also das Völkerrecht. Aber was bedeutet das Völkerrecht, wenn es ein Regime schützt, das die eigene Bevölkerung zu Zehntausenden erschießt, eine mörderische Gefahr für den gesamten Nahen Osten darstellt, das nach der Atombombe strebt?

Völkerrecht und Menschenrechte sind Errungenschaften der Menschheit. Aber sie sind nicht immer deckungsgleich. Was ist, wenn das Völkerrecht Menschenrechtsverletzungen ermöglicht, wenn Bürger von ihrer Staatsführung unterdrückt werden? Wenn die Appelle ans Völkerrecht heuchlerisch, geradezu zynisch werden?
Zum Fundament des Völkerrechts gehören die Souveränität sowie die territoriale Integrität bestehender Staaten. Das ist zunächst einmal gut so. Doch da beginnen die Probleme: Viele der heute bestehenden postkolonialen Staaten sind Kunstprodukte, geschaffen von den einstigen Kolonialmächten, ohne jede Rücksicht auf Ethnien, Religionen, Regionen. Das löst bis heute zahlreiche Kriege und Bürgerkriege aus. Die territoriale Integrität bestehender Staaten ist also häufig ein Konfliktfaktor, kein Friedensfaktor, ob in der Ukraine oder dem Kongo, im Sudan, in Myanmar, in Iran. Und wer das Völkerrecht des Sudans auf territoriale Integrität verteidigt, missachtet die Menschenrechte.
Das Dogma staatlicher Souveränität ist auf den ersten Blick einleuchtend. Was aber, wenn, wie im Mullah-Iran oder in Maduros Venezuela, die Staatsbürger unterdrückt oder gar massenweise ermordet werden? Ist es dann immer noch legitim, die Legalität des Völkerrechts zu achten und dabei die Menschenrechte zu missachten? Die Appeasement-Politik gegenüber Adolf Hitler wird heute zu Recht verdammt. Aber ist der Unterschied zum bisherigen Appeasement gegenüber den Maduro-, Mullah- oder Hamas-Diktaturen so groß?
Die Angriffe Israels und der USA auf Iran sind völkerrechtlich illegal, aber sehr wohl legitim. Sie geschehen im Sinne sehr vieler Menschen, folglich sind sie ein Akt, der den Menschenrechten dient.
Eine Annexion Grönlands durch die USA wäre zweifellos völkerrechtswidrig. Richtig ist aber auch: Grönland ist faktisch eine Kolonie Dänemarks, abgesegnet durch das Völkerrecht. Auch Demokratien instrumentalisieren das Völkerrecht. Schon die alten Römer wussten: »Die Welt will betrogen werden. Also werde sie betrogen.«
Max Kolter ist Jurist und Redakteur des Rechtsmagazins Legal Tribune Online.
Michael Wolffsohn ist Historiker. Er lehrte an der Hochschule der Bundeswehr in München. Sein Buch »Feindliche Nähe. Von Juden, Christen und Muslimen« ist im Herder-Verlag erschienen.




