Pro und Contra
Soll die Mitversicherung des Ehepartners abgeschafft werden?

Martin Albrecht: Ja!
Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) droht ab dem kommenden Jahr eine Finanzlücke in Höhe von 12 bis 15 Milliarden Euro. Der Reformdruck ist groß. Zu den diskutierten Vorschlägen gehört die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.
Das Ziel, den GKV-Beitragssatz kurzfristig zu stabilisieren, verdeckt die grundsätzliche ordnungspolitische Frage, die mit diesem Vorschlag einher geht: Was gehört zum Kernauftrag der GKV? Lässt sich die beitragsfreie Partner-Mitversicherung als eine sozialversicherungstypische Leistung begründen, die von der Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten zu tragen ist?
Hier fehlt eine überzeugende Begründung. Bei Kindern lässt sich die beitragsfreie Mitversicherung zumindest teilweise rechtfertigen – das Bundesverfassungsgericht spricht in Bezug auf die Pflegeversicherung vom »generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems«. Doch für Ehepartner gilt das nicht. Es sei denn, man argumentiert, dass Kinder zu bekommen und zu erziehen voraussetzt, dass ein Ehepartner auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Dies widerspräche aber sowohl dem gesellschaftspolitischen Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das vielfach staatlich gefördert wird, als auch der Realität: Die Erwerbstätigenquote von Frauen zwischen 25 und 54 Jahren liegt inzwischen bei über 80 Prozent.
Ein Wegfall der beitragsfreien Partnerversicherung träfe nicht, wie oft behauptet wird, vor allem Familien mit kleinen Kindern: Lediglich 20 Prozent der Haushalte mit beitragsfrei mitversichertem Partner haben Kinder unter sechs Jahren. Zudem haben Familien sehr unterschiedlich hohe Einkommen – sie sind nicht per se unterstützungsbedürftig. Überhaupt ist der Familienlastenausgleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; er gehört daher ins Steuersystem.
Hinzu kommt ein Gerechtigkeitsaspekt: Die aktuelle Regelung führt dazu, dass Einverdiener-Ehepaare mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze weniger Beitragslast tragen als Doppelverdiener-Partnerschaften mit identischem Gesamteinkommen. Ein Kompromiss könnte ein Splitting analog zum Steuerrecht sein: Das Gesamteinkommen der Ehepartner wird hälftig aufgeteilt, für beide werden Beiträge erhoben. Das ergibt eine gleichmäßige Beitragsbelastung bei gleichem Gesamteinkommen.

Es gibt also gewichtige Gründe für ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner. Dabei steht die kurzfristige Beitragssatzstabilisierung nicht einmal im Vordergrund.
Eva Maria Welskop-Deffaa: Nein!
Soll die beitragsfreie Familienmitversicherung begrenzt werden? In ihrem fast 500 Seiten starken Bericht hat die Finanzkommission Gesundheit dies vorgeschlagen, als eine von 66 Empfehlungen zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Viele der Vorschläge sind bedenkenswert, ihr Finanzvolumen insgesamt deutlich größer als die Deckungslücke der Krankenkassen. Die Koalition aus Union und SPD wird in den nächsten Wochen Prioritäten setzen und aus den Empfehlungen auswählen. Entscheidend ist es, ein überzeugendes Gesamtpaket zu schnüren und dabei die zentralen Ziele – hohes Versorgungsniveau, solidarische Finanzierung der Leistungen und wirtschaftliche Tragfähigkeit – ausgewogen zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt sollte bei der Prävention liegen, mit der Einführung gezielter Konsumsteuern, wie es die Kommission empfiehlt.
Sorgfältige Prüfung braucht die Familienmitversicherung. Sie gehört zu den zentralen solidarischen Elementen der GKV. Die Mitversicherung von Kindern steht zu Recht nicht zur Diskussion, wohl aber die beitragsfreie Ehegattenversicherung. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird für verheiratete Frauen weniger attraktiv, wenn vom Lohn Beiträge für einen schon bestehenden Leistungsanspruch erhoben werden. Wichtig dabei zu wissen: Die Erwerbstätigkeit verheirateter ebenso wie unverheirateter Frauen ist deutlich gestiegen, die Zahl der mitversicherten Erwachsenen damit von 15 Prozent im Jahr 2010 auf sieben Prozent im vergangenen Jahr erheblich gesunken.
Gleichstellungspolitisch zu kritisieren sind unseres Erachtens daher vor allem die bisherigen Minijob-Regelungen. Richtigerweise fordert die Kommission auch hier Veränderungen. Diese Änderungen sollten Vorrang haben und sich nicht auf die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zur GKV beschränken. Es gehört das ganze Konstrukt der Minijobs reformiert. Mit seinen Möglichkeiten, Rentenversicherungsbeiträge abzuwählen, schafft es falsche Anreize und Altersarmutsrisiken vor allem für Frauen.
Vor einer Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung, die ohne Übergangs- und Ausnahmeregelungen familienpolitisch kaum vorstellbar ist, sollte auch die von der Kommission vorgeschlagene Neuregelung für Bürgergeldempfänger umgesetzt werden. Hier wird der Solidargedanke der Krankenversicherung seit Jahren systemwidrig überfordert. Die vom Bund zu zahlenden Beiträge für Bürgergeldempfänger decken nicht annähernd die Kosten. Da braucht es dringend eine Reform, bevor über Einschnitte bei der beitragsfreien Mitversicherung von Eltern schulpflichtiger Kinder ernsthaft geredet wird.
Martin Albrecht ist Geschäftsführer und Bereichsleiter Gesundheitspolitik beim IGES-Institut für Gesundheitsforschung in Berlin.
Eva Maria Welskop-Deffaaist Präsidentin des Deutschen Caritasverbands.




Pro & Contra