Jeder Staat hat seine Regeln
von
Bettina Röder
vom 25.03.2016
Das Embryonenschutzgesetz regelt die künstliche Befruchtung und den Umgang mit menschlichen Embryonen. Das Gesetz hat zum Ziel, das menschliche Leben von seinem Beginn an zu schützen. In Deutschland ist es besonders streng. Das geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 zurück. Damals hatte Karlsruhe Schwangerschaftsabbrüche in der alten Bundesrepublik grundsätzlich infrage gestellt. In der DDR waren sie gesetzlich erlaubt und gang und gäbe.
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Datum der Erstveröffentlichung: 25.03.2016

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