Jeder Staat hat seine Regeln
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Das Embryonenschutzgesetz regelt die künstliche Befruchtung und den Umgang mit menschlichen Embryonen. Das Gesetz hat zum Ziel, das menschliche Leben von seinem Beginn an zu schützen. In Deutschland ist es besonders streng. Das geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 zurück. Damals hatte Karlsruhe Schwangerschaftsabbrüche in der alten Bundesrepublik grundsätzlich infrage gestellt. In der DDR waren sie gesetzlich erlaubt und gang und gäbe.
Vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung beschloss der Bundestag 1990 ein außergewöhnlich restriktives Gesetz: das Embryonenschutzgesetz. Anlass war das Aufkommen der neuen Biowissenschaften. Das Gesetz verbot jede Forschung an Embryonen. Die strenge Linie wurde später im Stammzellgesetz aufgeweicht. Doch mit Geldstraf