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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 6/2016
Der Inhalt:

Jeder Staat hat seine Regeln

Das relativ strenge deutsche Embryonenschutzgesetz findet in Europa keine Nachahmer
von Bettina Röder vom 25.03.2016
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Das Embryonenschutzgesetz regelt die künstliche Befruchtung und den Umgang mit menschlichen Embryonen. Das Gesetz hat zum Ziel, das menschliche Leben von seinem Beginn an zu schützen. In Deutschland ist es besonders streng. Das geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 zurück. Damals hatte Karlsruhe Schwangerschaftsabbrüche in der alten Bundesrepublik grundsätzlich infrage gestellt. In der DDR waren sie gesetzlich erlaubt und gang und gäbe.

Vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung beschloss der Bundestag 1990 ein außergewöhnlich restriktives Gesetz: das Embryonenschutzgesetz. Anlass war das Aufkommen der neuen Biowissenschaften. Das Gesetz verbot jede Forschung an Embryonen. Die strenge Linie wurde später im Stammzellgesetz aufgeweicht. Doch mit Geldstraf

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