Im Namen der Freiheit

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Endgültig verärgert und alarmiert waren die vier Pfarrer, als in ihrer württembergischen Landeskirche der Fall der Vikarin Carmen Häcker bekannt wurde. Die angehende Pfarrerin wurde im Oktober 2011 entlassen, weil sie einen Muslim aus Bangladesch geheiratet hatte. Dies verbietet Paragraf 19 des württembergischen Pfarrgesetzes. Dort heißt es, dass »der Ehegatte eines Pfarrers … der evangelischen Landeskirche angehören« muss.
»Das ist kein toleranter und auch kein zeitgemäßer Umgang mit den Menschen im Pfarrhaus«, sagt Gerhard Vöhringer, Pfarrer im Ruhestand aus Tübingen. Er und seine drei Mitstreiter möchten langfristig eine Änderung des Pfarrgesetzes erreichen, und dies nicht nur auf landeskirchlicher Ebene. Denn auch das neue Pfarrdienstrecht der Evangelischen Kirch