Im Namen der Freiheit
von
Hartmut Meesmann
vom 08.02.2013
Endgültig verärgert und alarmiert waren die vier Pfarrer, als in ihrer württembergischen Landeskirche der Fall der Vikarin Carmen Häcker bekannt wurde. Die angehende Pfarrerin wurde im Oktober 2011 entlassen, weil sie einen Muslim aus Bangladesch geheiratet hatte. Dies verbietet Paragraf 19 des württembergischen Pfarrgesetzes. Dort heißt es, dass »der Ehegatte eines Pfarrers … der evangelischen Landeskirche angehören« muss.
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Datum der Erstveröffentlichung: 08.02.2013

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