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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 23/2020
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Missbrauch
Ein Rücktritt ist noch kein Neubeginn

von Michael Schrom vom 02.12.2020
Erzbischof Stefan Heße bietet in Rom seinen Rücktritt an. Das ist respektabel. Aber warum wendet er sich nicht auch an das Kirchenvolk?
Erzbischof Stefan Heße von Hamburg: »Ich kann nicht Richter in eigener Sache sein«(Foto:KNA)
Erzbischof Stefan Heße von Hamburg: »Ich kann nicht Richter in eigener Sache sein«(Foto:KNA)
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Noch vor wenigen Jahrzehnten wäre es kaum denkbar gewesen, dass ein Bischof zurücktreten muss. Zu stark war das Amt von einem Nimbus umgeben, besonders in der katholischen Kirche. Mittlerweile hat es eine Reihe von Bischofsrücktritten gegeben. Die Gründe reichten von Trunkenheit am Steuer über protzige Bischofshäuser bis hin zur Einsicht, nicht genug Kraft zu haben. Selbst der Bischof von Rom hat vom Rücktritt Gebrauch gemacht. Das ist eine positive Entwicklung, denn sie macht Ernst mit dem Gedanken, dass das geistliche Amt nur eine dienende Funktion hat, aller religiöser Rede von Erwählung und Vollmacht zum Trotz.

Neu ist, dass hierzulande auch der Umgang mit Missbrauchstätern Grund für Rücktrittsforderungen an Bischöfe ist – selbst wenn die Vertuschung in anderer Funktion erfolgte. Das war

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