Rechtsphilosophie
Der liebe Gott und das Recht


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»Demokratie ist gewiss ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat ist aber wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie gerade dieses, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.« So beschrieb Gustav Radbruch (1878-1949), Rechtsphilosoph und Justizminister in der Weimarer Republik, im Jahr 1946 den inneren Zusammenhang zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Der Aufsatz »Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht« war wegweisend bei der Aufarbeitung der NS-Zeit, weil er die Ausrede der Nazi-Täter »Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein« nicht gelten ließ. Er trug auch zur Neuentdeckung der alten philosophisch-theologischen Frage bei: Könnte es sein, dass sittlich richtiges Handeln sein Maß an einer Ordnung findet, die allen Menschen von

Georg Lechner 27.08.2025, 16:20 Uhr:
Die "Natur" begründet kein Recht. Das, was die philosophischen Grundlagen der abendländischen Gesellschaften ausmacht, ist aus komplexen gegenseitigen Beeinflussungen von Philosophen und religiösen Traditionen gewachsen.
Der Positivismus verdankt sich der Forderung nach Widerspruchsfreiheit des Rechts und ist daher für die Weiterentwicklung bestehenden Rechts bedeutsam (wenn auch leider von der politischen Praxis immer wieder mit Füßen getreten, weil die Parteien den Interessen mächtiger Gruppen einen unstatthaften Vorrang einräumen; besonders dann, wwenn diese Gruppen über Medien ihren Einfluss geltend machen).