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Pro und Contra
Müssen Politiker besonders geschützt werden?

Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs sieht hohe Strafen für die Beleidigung von Politikern vor. Ist das in einer Demokratie gerechtfertigt?
vom 23.06.2026
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Politikerinnen und Politiker müssen sich in der Öffentlichkeit einiges gefallen lassen. Was geht zu weit? (Foto: IMAGO/onemorepicture)
Politikerinnen und Politiker müssen sich in der Öffentlichkeit einiges gefallen lassen. Was geht zu weit? (Foto: IMAGO/onemorepicture)

Ulrike Scheffer: Ja!

(Foto: Juliette_Moarbes)Angesichts der Auswüchse in den sozialen Medien, wo Politiker und nicht zuletzt Politikerinnen wüst beschimpft, mit vulgären Ausdrücken beleidigt und sogar bedroht werden, ist es nur gerecht, diese Personengruppe besonders zu schützen. Sie repräsentieren unsere Demokratie und die basiert auf Werten wie Respekt vor Andersdenkenden und der Menschenwürde. Beleidigungen unserer gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind damit auch ein Angriff auf die Demokratie. Was sie nicht sind: Meinungsäußerungen. Wer Friedrich Merz »Lügenfritz« nennt, lässt zwar durchblicken, dass er der Meinung ist, der Kanzler lügt häufig, doch statt dies entsprechend zu verbalisieren – was absolut legitim wäre und ohne Konsequenzen bliebe –, hat ein Facebookuser Merz lieber persönlich beleidigt. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Ebenso jemand, der Merz »Lackaffe« genannt hat. Straffrei blieb dagegen die Bezeichnung »Pinocchio«. Das zeigt: Gerichte wägen durchaus ab.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 12/2026 vom 26.06.2026, Seite 8
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Nun ist auch Lügenfritz eine vergleichsweise harmlose Zuschreibung, und ob sie geeignet ist, das »öffentliche Wirken« des Kanzlers »erheblich zu erschweren«, was im Gesetzestext als Voraussetzung für eine strafbare Beleidigung beschrieben wird, ist ebenfalls zweifelhaft. Die Strafe lag in diesem Fall allerdings deutlich unter dem möglichen Höchstmaß. Gerade weil Beleidigungen von Politikern zunehmen, sind Urteile wie diese aber wichtig und richtig, um der Verrohung etwas entgegenzusetzen.

Politiker sind kein Freiwild. Sie müssen auch nicht mehr aushalten als andere oder sich ein dickes Fell zulegen. Wer das fordert, sagt gleichzeitig, Politik ist nur etwas für besonders widerstandsfähige Personen, früher hätte man gesagt: für harte Kerle. Doch ist das wünschenswert? Demokratie lebt schließlich davon, dass sie möglichst repräsentativ ist und sich alle einbringen können. Die Herabwürdigung von Politikern hat schon heute eine demokratiezersetzende Wirkung. In vielen Kommunen finden sich kaum noch Bewerber für politische Ämter.

Auch deshalb ist es gerechtfertigt, einen eigenen Schutzparagrafen für Politiker ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, obwohl Beleidigungen nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch ohnehin schon unter Strafe stehen. Und den Paragrafen mit dem Auftrag an die Staatsanwaltschaft zu verbinden, bei Politikerbeleidigungen selbsttätig zu ermitteln und nicht auf Anzeige zu warten.

Vergleiche mit dem Verbot sogenannter Majestätsbeleidigungen in Autokratien hinken schon deshalb, weil solche Regime über diesen Hebel Kritik unterdrücken. Das trifft auf Deutschland nicht zu. Meinungsäußerungen werden von Gerichten bis hart an die Schmerzgrenze gedeckt. Das müssen auch Politiker akzeptieren.

Constantin Wißmann: Nein!

(Foto: Ute Victor)Wohl kein deutscher Politiker nach dem Zweiten Weltkrieg wurde so häufig und übel beleidigt wie Helmut Kohl. »Birne« war da noch harmlos. Einmal darauf angesprochen, reagierte Kohl gelassen. In der Politik, sagte er, müsse man einiges aushalten. »Niemand hat mich gezwungen, Politiker zu werden.« Auch seine Nachfolger Gerhard Schröder, Angela Merkel und Olaf Scholz agierten so. Es ist nicht bekannt, dass sie wegen Beleidigungen strafrechtlich vorgingen. Doch andere tun das. Im Jahr 2025 gab es mindestens 4800 Verfahren, fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Sie betreffen Politikerinnen aller Couleur, Schlagzeilen machten »Schwachkopf« (gegen Robert Habeck), »Lackaffe« (Friedrich Merz) oder »Märchenerzählerin« (Manuela Schwesig).

Für die Verfahrensflut gibt es zwei Gründe. Erstens hat ausgerechnet eine FDP-Politikerin – von wegen Meinungsfreiheit! – eine Agentur gegründet, die sich auf die Suche nach Beleidigungen im Internet macht und Verfahren anstrengt. Zweitens ist die Staatsanwaltschaft gezwungen, zu ermitteln. Der vor fünf Jahren modifizierte Paragraf 188 stellt die Beleidigung von Politikerinnen und Politikern gesondert unter Strafe. Der Impuls dafür war durchaus verständlich.

Es war eine Reaktion auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), der zuvor im Internet übelst beschimpft worden war. Nur zeigt sich jetzt, dass der Paragraf mehr schadet als nutzt. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind ohnehin überlastet, Tausende weitere Verfahren sind kaum zu stemmen. Wichtiger ist aber das Signal, das der Paragraf sendet. Er erweckt den Eindruck, die Politik habe sich ein Sonderrecht geschaffen. Es ist kaum vermittelbar, warum die Beleidigung einer Supermarktkassiererin weniger schwer wiegen soll als die eines Staatssekretärs. Außerdem muss in einer Demokratie auch deftige Kritik an den Mächtigen erlaubt sein. Sonst ist es keine Demokratie mehr. Politische Sprache ist kein Wohnzimmergespräch. Sie lebt von Zuspitzung, Übertreibung, auch von Polemik. Nach den Maßstäben des Paragrafen müssten gegen grantelnde Politiker wie einst Herbert Wehner heute ganze Ermittlungsabteilungen vorgehen. Wenn sich dann »normale« Menschen aus Angst vor Hausdurchsuchungen nicht mehr trauen, ihre Meinung zu sagen, ist das Gift für den demokratischen Diskurs.

Das soll nicht heißen, dass alles erlaubt sein soll. Drohungen und Hetze müssen verfolgt werden. Doch dafür gibt es längst klare Straftatbestände, die für alle gelten. Politiker sind keine Freiwildziele, aber sie sind auch keine besonders schutzbedürftige Spezies, die den Staat zwischen sich und die Bürger schieben muss.

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Personalaudioinformationstext:   Ulrike Scheffer ist Redakteurin bei Publik-Forum.

Constantin Wißmann ist Redakteur bei Publik-Forum.
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