Der Streit um das kirchliche Arbeitsrecht
»Das Privatleben gehört ausgeklammert«

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Publik-Forum: Warum braucht die Kirche überhaupt ein eigenes Arbeitsrecht und übernimmt nicht einfach das weltliche?
Georg Bier: Bisher haben die Bischöfe die Auffassung vertreten, dass die Kirche ein Arbeitgeber eigener Art ist und deshalb ein eigenes Arbeitsrecht benötigt, das besondere Anforderungen an die Loyalität und die persönliche Lebensführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellt. Daran soll der kirchliche Charakter der Einrichtung deutlich werden.
Halten Sie diesen Ansatz für plausibel?
Bier: Nicht wirklich. Die Art und Weise, wie gearbeitet wird, hat erst mal nichts zu tun mit dem Privatleben der Angestellten. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses etwa soll
Georg Bier, geboren 1959, ist Professor für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Universität Freiburg.



