Sexualisierte Gewalt
Beteiligung als Alibi

Es ist ein Paukenschlag, der deutlich macht, wie es um die Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in den evangelischen Kirchen wirklich steht: Nancy Janz tritt als Sprecherin der Betroffenen im sogenannten Beteiligungsforum (BeFo) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurück und beendet ihre Mitarbeit. Auf EKD-Synoden hat sie immer wieder eindringlich, fast flehentlich dafür geworben, dass die Maßnahmen zur Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die das BeFo erarbeitet hat, auch zügig und einheitlich umgesetzt werden in den Landeskirchen. Darin ist sie wohl enttäuscht worden. Janz begründet ihren Schritt in einer Pressemitteilung einerseits mit der hohen persönlichen Belastung. Aber sie benennt als wesentlichen Grund für ihren Rückzug auch den »mangelnden Umsetzungswillen innerhalb der Landeskirchen«.
Zwar sei in den vergangenen Jahren einiges in Bewegung gekommen, weil Betroffene beharrlich Druck gemacht hätten, heißt es in der Mitteilung, doch vieles gehe weiterhin zu langsam. Wichtige Entscheidungen würden vertagt, anstatt sie konsequent anzugehen. »Ich habe oft das Gefühl, dass wir im BeFo für Landeskirchen und diakonische Verbände als Alibi genutzt werden, nach dem Motto: ›Es waren ja Betroffene dabei.‹« Und: »Das ist ein zermürbender, permanenter Spagat zwischen den Erwartungen der Betroffenen, die uns mit Hoffnung und Vertrauen begegnen, und den Strukturen, die Veränderung nur im Schneckentempo zulassen«, so Janz.
Im Januar starteten die meisten Landeskirchen mit der Umsetzung der »Anerkennungsrichtlinie«. Sie soll die Geldleistungen an Betroffene sexualisierter Gewalt einheitlich regeln. Da aber nur eine Richtlinie und kein Kirchengesetz verabschiedet wurde, können die Landeskirchen bei der Umsetzung abweichen. Die von der EKD-Ratsvorsitzenden Kirsten Fehrs versprochene Einheitlichkeit – »Jede Anerkennungskommission jeder Landeskirche arbeitet nach dem gleichen Prinzip« – war schon durch das Verfahren nicht gewährleist.

Markantestes aber nicht einziges Beispiel sind die Kirchen in Bremen und Niedersachsen, die nur dann »Anerkennungsleistungen« gewähren wollen, wenn bei einem Missbrauch »eine besondere Verantwortung der kirchlichen Institution [...] vorliegt und die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und oder Schmerzensgeld nicht möglich […] ist«, wie es in der Umsetzung der Richtlinie dort heißt. Das schränkt den Kreis der Empfänger solcher Leistungen erheblich ein.
Zudem offenbart Nancy Janz’ Rücktritt ein strukturelles Ungleichgewicht im Beteiligungsforum: Während die Kirchenvertreter auf die Landeskirchen verweisen können, die man bei den Entscheidungen mitnehmen müsse, haben die Betroffenenvertreter kein externes Gremium, das ihre Ergebnisse bestätigen muss; sie können so keinen Verhandlungsdruck erzeugen. Wenn die Betroffenen im BeFo zu wenig erreichen und die Zustimmung ihrer Community zu verlieren drohen, bleibt ihnen nur das, was Nancy Janz jetzt tat: zurückzutreten. Ein mutiger Schritt, weil er zeigt, wie es ist.



