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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 20/2022
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Kriegsdienstverweigerer
Vom Recht, Nein zu sagen

von Matthias Drobinski vom 23.10.2022
Kriegsdienstverweigerer gehören geschützt, egal ob sie aus Russland stammen oder auch aus der Ukraine. Beiden sollte Deutschland Asyl gewähren. Ein Kommentar.
Geschafft: russische Männer nach der Teilmobilmachung ihres Landes an der georgisch-russischen Grenze. (Foto: PA/AP/Zurab Tsertsvadze)
Geschafft: russische Männer nach der Teilmobilmachung ihres Landes an der georgisch-russischen Grenze. (Foto: PA/AP/Zurab Tsertsvadze)
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Keinen Menschen töten zu wollen ist ein Menschenrecht; nicht als Soldat im Krieg getötet zu werden auch. Im deutschen Grundgesetz steht dieses Recht ganz weit vorn, im dritten Absatz des vierten Artikels, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.« Jeder Bundesbürger und, seit es Soldatinnen gibt, auch jede Bundesbürgerin, hat deshalb jederzeit das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern.

Die Kriegsdienstverweigerung hat also in der Bundesrepublik höchsten Verfassungsrang – das ist der Grund, weshalb dieses Land auch Menschen Schutz bieten sollte, die hierherkommen, weil sie anderswo zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden sollen. Das gilt zurzeit vor allem für Männer aus Russland, die sich

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