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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 14/2022
Der Inhalt:

Der Streit um das kirchliche Arbeitsrecht
»Das Privatleben gehört ausgeklammert«

von Michael Schrom vom 24.07.2022
Die Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern der Bundesrepublik. Die katholische will jetzt ihr Arbeitsrecht ändern und das Privatleben der Mitarbeitenden ausklammern. Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hält das für überfällig – und sieht weiteren Reformbedarf
Spannungsvolle Beziehung: Kirche und Arbeitsrecht (Foto: KNA/Harald Oppitz)
Spannungsvolle Beziehung: Kirche und Arbeitsrecht (Foto: KNA/Harald Oppitz)
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Publik-Forum: Warum braucht die Kirche überhaupt ein eigenes Arbeitsrecht und übernimmt nicht einfach das weltliche?

Georg Bier: Bisher haben die Bischöfe die Auffassung vertreten, dass die Kirche ein Arbeitgeber eigener Art ist und deshalb ein eigenes Arbeitsrecht benötigt, das besondere Anforderungen an die Loyalität und die persönliche Lebensführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellt. Daran soll der kirchliche Charakter der Einrichtung deutlich werden.

Halten Sie diesen Ansatz für plausibel?

Bier: Nicht wirklich. Die Art und Weise, wie gearbeitet wird, hat erst mal nichts zu tun mit dem Privatleben der Angestellten. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses etwa soll

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