Staatsleistungen
Kirchen tricksen, wenn es ums Geld geht
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Die Ampelkoalition wollte endlich ernst machen mit dem über 100 Jahre alten Verfassungsgebot, die Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirchen abzulösen. Schon die Weimarer Reichsverfassung hatte die vollständige finanzielle Trennung von Staat und Kirche vorgesehen, das Grundgesetz hat es bekräftigt, aber bis heute zahlen die Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) Staatsleistungen an die großen Kirchen – in diesem Jahr insgesamt rund 618 Millionen Euro.
Die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland, Anne Gidion, hatte zu ihrer Amtseinführung im Oktober 2022 die im Koalitionsvertrag festgelegte Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen begrüßt. Probleme sah sie allerdings bei den konkreten Ablöseregelungen zwischen den einze
Thomas Bartsch-Hauschild 25.04.2024, 10:51 Uhr:
Staat und Kirche, ein Gemeinwesen ist eine Pflicht des Staates für sein Volk unabhängig vom Glauben.
Die Religionsgemeinschsften sind eine private und freiwillige Entscheidung jedes einzelnen.