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Sexualisierte Gewalt
Denn sie wussten, was sie nicht taten

Die beiden Kirchen waren seit dem Jahr 2011 von der Möglichkeit informiert, sexuelle Übergriffe an die gesetzliche Unfallversicherung zu melden – gehandelt haben sie erst ab 2022. Betroffenen sind hohe Sozialleistungen entgangen.
von Christoph Fleischmann vom 23.02.2026
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Zu lange untätig? Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, von 2010 bis 2022 Missbrauchsbeauftragter der katholischen Bischofskonferenz. (Foto: kna/Julia Steinbrecht)
Zu lange untätig? Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, von 2010 bis 2022 Missbrauchsbeauftragter der katholischen Bischofskonferenz. (Foto: kna/Julia Steinbrecht)

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»Ich verstehe das nicht: Man hätte den Betroffenen helfen können mit Sozialleistungen im sechsstelligen Bereich.« Andreas Kranz (Name geändert) ist vielfältig engagiert als Betroffener von Missbrauch in der katholischen Kirche. Er spricht ruhig und gelassen, aber er ist empört, dass sich hier erneut das wahre Gesicht der Kirche zeige: »Für mich ist das ein Riesen-Skandal, dass die Kirche sich dumm stellt.«

Die Sozialleistungen, um die es geht, sind Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Kinder und Jugendliche in der Kita und in der Schule, junge Menschen mit Einschränkungen in einer »Behindertenwerkstatt«, aber auch Jugendliche in einem Ehrenamt in der Kirche können bei einem Arbeitsunfall Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen. Die Arbeitgeber sind zur Meld

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Thomas Bartsch-Hauschild 03.03.2026, 13:50 Uhr:
Beide Kirchen haben intern die Sexualität eigentlich tot geschwiegen und als eine Privat Angelegenheit beiseite geschoben.
Dieser ewige Schandfleck in der neueren Kirchengeschichte ist unbegreiflich.Die Scham ist so groß- das ein Schweigen auf allen Seiten eingetreten ist Bitter für alle Opfer.

Ergotherapeutische Praxis 23.02.2026, 14:14 Uhr:
Lieber Herr Fleischmann,
herzlichen Dank für diesen sehr informativen und wichtigen Text. Die Zurückhaltung verantwortlicher Kirchenfunktionäre kann auch darauf zurückzuführen sein, dass man befürchtet, von den gesetzlichen Unfallkassen in eine höhere Risikostufe eingeordnet zu werden, falls sich solche Anzeigen häufen. Diakonie und Caritas als Träger kirchlicher Sozialunternehmen sind verpflichtet, für ihre Angestellten Beiträge an die Unfallkassen/Berufsgenossenschaften zu zahlen. Deren Höhe richtet sich nach der Grüße und Art des Betriebes, sowie nach der Gefahrenklasse. Ganz zu schweigen von Regressforderungen seitens der Unfallkassenträger, sofern die Institutionsverantwortlichen fahrlässig gehandelt haben, ihnen also Verschulden nachzuweisen ist.

An der Stelle ist auch die kirchliche Amtshaftung von Belang, ein Bereich in dem eine vergleichbare Mentalreservation betrieben wird. Caritas und Diakonie sind als kirchliche Institutionen haftbar.

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