Sexualisierte Gewalt
Die katholische Kirche vor Gericht


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Die katholische Kirche will sich mit ihren »Anerkennungsleistungen« für Betroffene sexualisierter Gewalt an Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte »in vergleichbaren Fällen« orientieren. Das bedeute, dass in der Regel Leistungen zwischen 1000 und 50 000 Euro gezahlt würden, heißt es von der Bischofskonferenz. Diese Maßgabe war von Anfang an unbefriedigend, weil ungenau: Wie deutsche Gerichte in ähnlichen Fällen urteilen, ist im Wandel. Und außerdem ist das vor Gericht Übliche noch nicht das Richtige. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Bildaufnahmen oder unwahre Tatsachenbehauptungen werden mitunter mit viel höheren Schmerzensgeldern belegt als (vielfacher) Missbrauch.
Deswegen ist es gut, dass Georg Menne nun mit einer hohen Schmerzensgeldforderung gegen das Erzbistum Köln vor Geric