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Kirchen und Missbrauch
Brisante Post von der Versicherung

Sexualisierte Gewalt – ein Arbeitsunfall? Die Berufsgenossenschaft VBG sieht das so. Vielen Betroffenen könnte das helfen. Und die Kirchen zwingen, alle Missbrauchsfälle beim Unfallversicherer zu melden.
von Matthias Drobinski vom 18.05.2022
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Im Auftrag der Kirche: Minderjährige, die ehrenamtlich als Ministrantinnen und Ministranten arbeiten, sind durch die Unfallversicherung geschützt – auch bei Missbrauch (Foto: PA / DPA / Sebastian Gollnow)
Im Auftrag der Kirche: Minderjährige, die ehrenamtlich als Ministrantinnen und Ministranten arbeiten, sind durch die Unfallversicherung geschützt – auch bei Missbrauch (Foto: PA / DPA / Sebastian Gollnow)

Es scheint eine Art letzte gute Tat im Berufsleben von Angelika Hölscher und Professor Bernd Petri gewesen zu sein. Wenige Tage, bevor ihre Zeit in der Geschäftsführung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) endete, dem größten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland mit insgesamt 39 Millionen Versicherten, schrieben sie am 25. April Briefe an Georg Bätzing, den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), und an Annette Kurschus, die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

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