Sterbehilfe: An der Grenze
von
Hartmut Meesmann
vom 10.08.2014

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider (rechts), und seine Frau Anne (links) sprechen öffentlich über die Bedrohung durch den Krebs: Ist Sterbhilfe im Fall der Fälle erlaubt? Im Juni gab Schneider bekannt, am 10. November 2014 wegen der Krebserkrankung seiner Frau von seinem Amt zurücktreten zu wollen. (Foto: epd/ Niemz)

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Ich erinnere mich noch genau, es war Ende der 1960er-Jahre: Die Nachbarsfamilie ging jeden Sonntag in den Gottesdienst: Vater, Mutter, Tochter. Eine vorbildliche katholische Familie. Dann bekam die Tochter ein uneheliches Kind. Für den Vater war das ein Skandal, ein unentschuldbarer Verrat an der katholischen Moral. Er verstieß die Tochter, wollte nichts mehr mit ihr zu tun haben. Im Dorf waren viele Menschen empört: Ist es richtig, moralische Normen über die Liebe zum eigenen Kind zu stellen? Nein, sagten damals viele. Und auch ich als Jugendlicher konnte das nicht nachvollziehen.
Wäre Nikolaus Schneider, der scheidende Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, ein solcher Prinzipienreiter wie dieser Vater, dann wür
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31.08.2014:
Fatal als Kirchenführer in einer solchen persönlichen Situation dazustehen.
Gewiß es geht um die Autonomie seiner Frau und ihn, eben die Freiheit über sein Leben und Sterben selbst Herr zu sein.
Aber die Signalwirkung ist schrecklich, denn hier läßt sich Privates und Öffentliches eben nicht trennen, sind verschränkt - und hier fehlt es meiner Erachtens an Verantwortung, seine Betroffenheit öffentlich zu zelibrieren, weil die Funktion als EKD-Vorsitzender, der bekanntlich schon eine Tochter mit 22 Jahren verlor, es ermöglicht, aber nicht gebietet.
Hätte er nur geschwiegen.
So wird nämlich die Sterbehilfediskussion in eine falsche Richtung.
Populäre geben vorher öffentlich Ihren Selbstmord mit wohlverstandenen Motiven und inzenierten theadralischen Auftritten, um dann den Armen und arbeitenden Kirchensteuerzahlern zu zeigen, dass man sich die Schweiz leisten kann und deutsche Gesetze umgeht.
Schade um diese Vorbilder!
Hofmann 10.08.2014:
Ein bedenkenswerter Artikel. Ganz grundsätzlich bin ich keine Befürworterin von Exit und anderen Sterbehilfeorganisationen.Meine Haltung gründet im Glauben daran, dass Leiden auch noch Entwicklungsmomente beinhalten kann. Selber jahrelanges Leiden , verbunden mit Suizidgedanken-, bzw. Bedrängnis , kenne ich. Den einzigen Sinn in dieser Situation konnte ich nur noch darin erkennen, dass Gott viel Grösser ist und weiss, was das soll.
Ich verurteile niemanden der den Weg des Suizid wählt - ich darf und kann nicht richten. Ich verstehe, wenn jemand wirklich nicht mehr kann. Aber, ich nehme in unserer Gesellschaft eine Tendenz wahr, dass dieser weg geradezu "gefördert" wird, legitimiert - auf dem Hintergrund der Selbstbestimmung. Diese Tendenz kann ich nicht unterstützten - genauso wenig wie das Gegenteil (Suizid ist eine Todsünde....).In jedem Fall ist der Einzelne herausgefordert seine Entscheidung selber zu verantworten - so oder so. Marlise Hofmann
Paul Haverkamp 10.08.2014, 09:00 Uhr:
Kein Mensch hat das Recht, sich zum Herrn über die Gewissensentscheidung eines Menschen zu machen. Wer die Prinzipien eines moralischen Rigorismus höher bewertet als den christlichen Imperativ der Barmherzigkeit und Menschenliebe, mag sich mit sich im Reinen fühlen, jedoch kann er sich als Christ und Kirchenmann nicht auf das Vorbild des Jesus von Nazareth berufen.
Wer die Gewissensentscheidung als letzte Instanz menschlichen Handelns in Frage stellt, verletzt die Würde des Menschen und widersetzt sich der von Gott verfügten Ordnung, der die Menschen als freie und gesellschaftliche Wesen geschaffen hat.
Der gegenwärtige Papst äußert in dem jüngsten Interview mit Scalfari die Meinung:
Auch für gläubige Menschen gebe es nicht zwingend eine „absolute Wahrheit“, sondern die Wahrheit gebe „sich uns immer nur als Weg und als Leben“. – Dem habe ich nichts hinzuzufügen.