Evangelische Kirche
Lutherisches Regiment

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Keinesfalls wolle er von Schuld freigesprochen werden, er wünsche sich vielmehr, dass die Kirche seinen Weg als Soldat kritisch begleite, so Ruprecht von Butler, Generalmajor des Heeres der Bundeswehr, in der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Aber er wünsche sich auch, dass sein Weg von der Kirche mitgetragen werde. Das geschehe nun endlich mit der neuen Friedensdenkschrift der EKD – im Gegensatz zur letzten Denkschrift zum Thema Frieden aus dem Jahr 2007, bei der Butler eine »Ausgewogenheit« vermisst habe.
Man kann den Offizier verstehen: Denn in der neuen Friedensdenkschrift mit dem Titel »Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick« wird der Soldat als derjenige gewürdigt, der »unter dem Einsatz des eigenen Lebens« andere schütze. Während diejenigen, die den Dienst mit d




Wolfgang Lenk 19.12.2025:
Danke für die Artikel von Christoph Fleischmann zur EKD-Friedensdenkschrift und zur EKD-Synode. Nach Lektüre der Denkschrift kann ich der Kritik nur zustimmen: Die Denkschrift macht »gerechten Frieden« zu ihrem Thema; sie lässt diesen aber als militärisch realisierbares Ziel erscheinen. Wo hat Krieg jemals zu »gerechtem Frieden« geführt? Die Erfahrungen der Bundeswehr im Rahmen von Nato-Einsätzen seit dem Jugoslawien-Krieg weisen in eine andere Richtung! Nirgendwo in der Denkschrift finde ich eine Aktualisierung des Gebotes der Feindesliebe als Auftrag zur »Entfeindung«, das heißt zur Enttarnung und zum Abbau von Feindbildern, die auf beiden Seiten jeder Front zur psychologischen Kriegsführung gehören. Unkritisch transportiert die Denkschrift gängige Feindbilder, als wären sie selbstverständlich gültige Wahrheit. So beschwört die Denkschrift zwar den Frieden als primäre Aufgabe der Kirchen, scheint aber in ihrem gesamten Eindruck eher den Anschluss an eine Vorkriegsstimmung zu suchen, die sich in unserem Land zunehmend verbreitet. Sollen auch die Kirchenmitglieder »kriegstüchtig« werden, auch wenn dies Wort besser zu vermeiden ist?
Clemens Ronnefeldt 19.12.2025:
Die Folgen des Satzes der EKD-Denkschrift »Der Besitz von Nuklearwaffen kann sicherheitspolitisch notwendig sein« sind gravierend: Die Kernaussage des Richterspruchs des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag vom 8. Juli 1996 zur Frage von Besitz, Lagerung und Drohung mit Atomwaffen besteht darin, dass die Androhung und der Gebrauch von Atomwaffen generell gegen die Regeln des für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrechts verstoßen würden, im Besonderen gegen die Prinzipien und Regeln des sogenannten humanitären Kriegsvölkerrechts. In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Art. 25 Grundgesetz die »allgemeinen Regeln des Völkerrechts«, zu denen auch die vom IGH in seiner Entscheidung herangezogenen Grundsätze des sogenannten humanitären Kriegsvölkerrechts gehören, »Bestandteil des Bundesrechtes«, das vom Gesetzgeber, von der Regierung, der Verwaltung und den Gerichten strikt zu beachten ist (Art. 20 Abs. 3 GG); sie »gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes«. Offenbar nicht für die EKD! Die Denkschrift stellt sich mit dem Satz zur Notwendigkeit von Nuklearwaffen außerhalb des (Kriegs-)Völkerrechts und des Grundgesetzes. Wann werden die Verantwortlichen der EKD-Schrift diesen katastrophalen Satz korrigieren?
Ergotherapeutische Praxis 20.11.2025, 14:17 Uhr:
>Ein heikles Unterfangen, denn so demokratisch, wie viele Protestanten ihre Kirche sehen, ist sie gar nicht verfasst<
Die tatsächliche Organisations- und Machtstruktur der Evangelischen Kirche Deutschlands wurde doch sicherlich schon mal von unbefangener, d.h. unabhängiger Seite her untersucht oder?