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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 19/2019
Der Inhalt:

Fehlurteil schürt Frauenhass

Das Berliner Landgericht hat übelste Beleidigungen für rechtmäßig erklärt
von Andrea Teupke vom 04.10.2019
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Es gibt Wörter, die möchte man weder lesen noch schreiben müssen. Das Wort »Drecksfotze« ist so ein Wort. Leider ist es unverzichtbar, wenn es darum geht, über das eklatante Fehlurteil des Berliner Landgerichtes aufzuklären. Geklagt hatte die Grünen-Politikerin Renate Künast. Sie wollte es nicht hinnehmen, dass politische Gegner sie als »Stück Scheiße« oder »Sondermüll« beschimpfen und ihr mit Vergewaltigung drohen. »Knattert sie doch mal so richtig durch«, schrieb ein Kommentator auf Facebook. Das Berliner Landgericht konnte darin jedoch keine »Schmähkritik« erkennen. Es handele sich auch nicht um strafbare Beleidigungen, sondern um »Meinungsäußerungen mit Sachbezug«.

Diese Begründung ist geradezu atemberaubend frauenfeindlich. Worin soll bei solcherart sexualisie

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