Der Chefarzt und die Kirche
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Die Aufgabe eines Krankenhauses besteht darin, alles zu tun, um die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen. Weil das auch für ein katholisches Krankenhaus gilt, ist die Frage erlaubt, worin die Besonderheit einer solchen Einrichtung bestehen soll. Gelingen Operationen besser, wenn der Arzt ein praktizierender Katholik ist? Spielt es eine Rolle, ob er in einer homosexuellen Partnerschaft lebt oder in zweiter Ehe verheiratet ist? Natürlich nicht. Dennoch hat das kirchliche Arbeitsrecht bis 2015 solche Kurzschlüsse nahegelegt.
Im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts konnte die Kirche beispielsweise festlegen, dass leitende Mitarbeiter an katholischen Krankenhäusern nicht nur das Eheverständnis der Kirche teilen müssen, sondern auch entlassen werden können, wenn sie dagegen verstoßen. Dagege