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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 18/2018
Der Inhalt:

Der Chefarzt und die Kirche

Über die Ehe wird verhandelt, über den christlichen Geist nicht
von Michael Schrom vom 21.09.2018
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Die Aufgabe eines Krankenhauses besteht darin, alles zu tun, um die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen. Weil das auch für ein katholisches Krankenhaus gilt, ist die Frage erlaubt, worin die Besonderheit einer solchen Einrichtung bestehen soll. Gelingen Operationen besser, wenn der Arzt ein praktizierender Katholik ist? Spielt es eine Rolle, ob er in einer homosexuellen Partnerschaft lebt oder in zweiter Ehe verheiratet ist? Natürlich nicht. Dennoch hat das kirchliche Arbeitsrecht bis 2015 solche Kurzschlüsse nahegelegt.

Im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts konnte die Kirche beispielsweise festlegen, dass leitende Mitarbeiter an katholischen Krankenhäusern nicht nur das Eheverständnis der Kirche teilen müssen, sondern auch entlassen werden können, wenn sie dagegen verstoßen. Dagege

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