Kirche und Abtreibung
Klage gegen Abtreibungsverbot an christlichem Krankenhaus scheitert


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Das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am christlichen Klinikum Lippstadt sorgt weiter für Diskussionen. Seit der Fusion des evangelischen mit dem katholischen Krankenhaus Lippstadt untersagt eine Dienstanweisung Abbrüche – außer bei akuter Lebensgefahr der Schwangeren. Der Chefarzt der Gynäkologie, Joachim Volz, klagte dagegen, da er sich in seiner ärztlichen Verantwortung eingeschränkt sieht. Selbst in Fällen schwerer Fehlbildungen des Fötus, nach Vergewaltigungen oder bei erheblichen gesundheitlichen Gefahren für die Schwangere dürfe er keine Hilfe leisten. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auch Eingriffe in seiner eigenen Praxis seien nicht erlaubt, so das Gericht. Volz kündigte Berufung an. Die Klinikleitung sieht sich durch das Urteil bestätigt. Man lasse Patientinnen bei einem Abbruch nicht alleine, sondern überweise sie an spezialisierte Kliniken. Auch das Erzbistum Paderborn verteidigte das Verbot als Ausdruck eines ethischen Menschenbilds. Rund 2000 Menschen demonstrierten vor Gericht für das Recht auf Abbrüche. Eine Petition gegen das Verbot zählt über 230 000 Unterschriften.
