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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 3/2017
Der Inhalt:

Gut gemeint, aber nicht gut gemacht

von Michael Schrom vom 10.02.2017
Das Papier der deutschen Bischöfe im Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen drückt sich um wesentliche Fragen
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Beginnen wir mit einer Rückblende: Vor knapp 25 Jahren trugen die damaligen Bischöfe Karl Lehmann (Mainz), Oskar Saier (Freiburg) und Walter Kasper (Rottenburg) im Vatikan die Bitte vor, man möge doch bei der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen – bei allem Respekt vor der katholischen Ehelehre – zumindest eine Einzelfallprüfung ermöglichen, sodass diejenigen Betroffenen, die unter dem Ausschluss von den Sakramenten leiden, die Möglichkeit hätten, irgendwie und irgendwann wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche eintreten zu können. Die Bischöfe wurden in Rom abgebürstet und von ihren damaligen Mitbrüdern im Amt nicht gerade solidarisch im Regen stehen gelassen. Die drei mussten sich anhören, mit ihrem Vorstoß das Zeugnis der Kirche zu verdunkeln, Schuld kleinzureden und die Gläubigen zu verwirren. So blieb all

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