NSU-Prozess: Gerechtigkeit für Opfer?
Publik-Forum: Herr Daimagüler, wie haben die von Ihnen vertretenen Angehörigen den NSU-Prozess erlebt und erlitten?
Mehmet Daimagüler: Da ist viel Traurigkeit im Spiel. Eine harte Bestrafung der Täter stand für meine Mandanten nie im Vordergrund. Sie wollten wissen: Warum ausgerechnet unsere Familie? Warum hat der Staat uns nicht geschützt, sondern sogar noch verdächtigt? Es war ein Hoffen und Bangen. Die Hoffnung, dass sie am Ende verstehen, warum der Vater oder Bruder sterben musste. Und das Bangen, dass ebendiese Frage nicht beantwortet wird. Darauf läuft es momentan hinaus.
Wurde der Gerechtigkeit Genüge getan?
Daimagüler: Gerechtigkeit ist ein großes Wort. Wenn es Gerechtigkeit gäbe, wären die Menschen nicht gestorben. Aber es macht einen großen Unterschied, ob der Staat alles tut, um das Geschehene aufzuarbeiten, und trotzdem am Ende an einigen Punkten scheitert – oder ob man sich in einem Staat wiederfindet, der scheitert, ohne eine gründliche Aufarbeitung ernsthaft versucht zu haben.
Ist im NSU-Prozess Letzteres der Fall?
Daimagüler: Wir haben einen sehr widersprüchlichen Staat erlebt. Einerseits war da viel Mitgefühl. Die Rede von Bundeskanzlerin Merkel anlässlich der Trauerfeier 2012 war bewegend und ein gutes Beispiel. Andererseits haben wir auch das Gegenteil beobachtet: Da wurden vom Verfassungsschutz Akten geschreddert, Zeugen nicht benannt, und im Gerichtssaal saßen Neonazi-Zeugen, die mit Anwälten auftraten, die vom Verfassungsschutz bezahlt werden. Zynisch könnte man sagen, es ist schon ein Fortschritt, dass der Hessische Verfassungsschutz die Akten zum NSU nicht schreddert, sondern nur für 120 Jahre wegsperrt … Ich habe großen Respekt vor meinen Mandanten. Sie haben wahnsinnig viel mitgemacht, haben ihr Urvertrauen in die Menschen und in dieses Land aber nicht verloren. Ich bin manchmal wütender als sie. Das beschämt mich.
Vertrauen Sie dem Rechtsstaat noch?
Daimagüler: Ich glaube an die Selbstheilungskräfte des Rechtsstaats. Aber mir ist klar geworden, wie viel davon abhängt, dass es Menschen gibt, die sich für unsere Gesetze und Institutionen einsetzen. Und ich muss sagen, ich bin einigermaßen fassungslos über das Plädoyer des Generalbundesanwalts. Dass die »Drei-Täter-Theorie« aufrechterhalten wird, ist unbegreiflich. Da wird behauptet, es habe außer dem Trio keine weiteren Helfershelfer gegeben – obwohl es vier Co-Angeklagte gibt und 24 Zeugen, die zugegeben haben, das Trio unterstützt zu haben! –, und eine Verwicklung des Staates sei nicht zu entdecken.
Wird die staatliche Verstrickung an den Terrorakten unter den Teppich gekehrt?
Daimagüler: Ich glaube nicht, dass Beamte bewusst das Treiben der NSU-Mörder gefördert haben. Eine andere Frage ist die Rolle der V-Leute, die im staatlichen Auftrag gehandelt haben. Das wird ausgeblendet.
Liegt das daran, dass der Generalbundesanwalt ein politischer Beamter ist und seine Behörde eben kein unabhängiges Strafverfolgungsorgan?
Daimagüler: Für diese Konstellation gibt es ein Für und Wider. Ich erwarte aber, dass ein möglichst breiter Aufklärungsansatz gewählt wird. Wenn die Bundesanwaltschaft behauptet, die Rolle von V-Leuten gehöre nicht zum Aufklärungsgegenstand, ist das juristisch wie politisch nicht vertretbar.
