Dürfen Streiks ein Land lahmlegen?
Stephan Hebel: Ja, das Streikrecht gilt, auch wenn es wehtut
Zugegeben: Die Lokführer-Gewerkschaft GDL hat das Ende der Geduld bei vielen Streikbetroffenen provoziert. Wenn streikende Arbeitnehmer urlaubenden Arbeitnehmern die Erholung verderben, ist Verständnis kaum zu erwarten. Die Antwort lautet dennoch: Ja, Streiks dürfen das Land sogar »lahmlegen«, auch wenn diese Formulierung übertrieben erscheint. Ein lahmgelegtes Land sieht anders aus.
Niemand sollte das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht infrage stellen, weil ihm der Anlass nicht passt. Grundrechte dann zu verteidigen, wenn es nicht wehtut, ist einfach. Erst wenn ihre Wahrnehmung etwas kostet, erweist sich ihr Wert. Deshalb ist es besser, einen unverhältnismäßigen Streik zu ertragen, als nach Einschränkungen des Streikrechts zu rufen, die dann später künftig jeden Arbeitnehmer treffen können.
Wenn Stahlarbeiter streiken, merken die meisten Menschen zunächst nichts. In der Dienstleistungsbranche betreffen Streiks automatisch viele Bürgerinnen und Bürger. Soll man die Beschäftigten dafür bestrafen?
Richtig ist: Die GDL kämpft auch darum, bei der Bahn stärkste Arbeitnehmervertretung zu sein. Aber warum? Weil die große Koalition ein Gesetz angedroht hat, das in einem Betrieb nur der mitgliederstärksten Gewerkschaft das Recht auf Tarifverhandlungen zugesteht. Das ist nicht nur ein Angriff auf das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften. Es ist die falsche Reparaturmaßnahme für einen Schaden, den die DGB-Gewerkschaften zu verantworten haben: Sie haben den unterschiedlichen Interessen der Berufsgruppen nicht ausreichend Rechnung getragen.
Ja, diese Streiks können einen furchtbar ärgern. Aber viel ärgerlicher wären die Folgen, schränkte man das Streikrecht deswegen ein.
Wolfgang Kessler: Nein, kleine Gruppen missbrauchen nur ihre Macht
Es geht hier nicht um die Einschränkung des Streikrechts. Es geht um den Missbrauch der Macht durch Beschäftigte, die an Schaltstellen sitzen und die Wirtschaft lahmlegen können.
Für mich als Gewerkschaftsmitglied hat die Vertretung der Arbeitnehmer vor allem mit Solidarität zu tun. Doch den Gewerkschaften der Lokführer, der Piloten oder der Ärzte geht es nicht um eine solidarische Interessenvertretung der Beschäftigten, sondern um die egoistischen Sonderinteressen ihrer Mitglieder. Im Zweifel handelt es sich um Privilegien.
Zwar verdienen Lokführer nicht allzu viel. Allerdings werden sie angesichts ihrer Streikbereitschaft bald unverhältnismäßig mehr verdienen als Zugbegleiter, denn diese haben weniger Macht, ihre Interessen durchzusetzen. Verkäuferinnen verdienen schon heute deutlich weniger als Lokführer. Doch sie werden bald weiter zurückfallen, weil ihre Streikmacht überaus begrenzt ist. Irgendeine Möglichkeit zum Einkauf finden die Kunden immer.
Dass kleine Gewerkschaften oft Privilegien verteidigen, zeigen die Piloten. Sie versuchen mit ihrer Schlüsselstellung zehn Prozent mehr Lohn und eine großzügige Frühverrentung für ihre Mitglieder durchzusetzen, die am Karriereende rund 250 000 Euro im Jahr verdienen.
Es geht nicht darum, gesetzlich gegen Splittergewerkschaften wie die Vereinigung Cockpit oder die Gewerkschaft der Lokomotivführer vorzugehen. Andererseits muss klar erkannt werden, dass diese Gesellschaft immer unsolidarischer wird, wenn kleine Gruppen mit besonderer Streikmacht für sich Sonderrechte erstreiken – auf Kosten ihrer Kolleginnen und Kollegen, die diese Macht nicht haben. Dagegen hilft vor allem eines: Mehr Verantwortungsgefühl der Gewerkschaftsführer im Umgang mit ihrer Macht.
