Unterm Brennglas …
Rundfunkreformen

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Am 12. Juni 2024 berichtete Michael Hanfeld auf der Webseite der Frankfurter Allgemeine von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vielfalt im Rundfunk, das erhebliche Konsequenzen haben könne. Worum ging es bei dem Urteil? In Bayern habe eine Klägerin in einem Revisionsverfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs angeführt, es sei nicht zulässig, den Rundfunkbeitrag zu erheben, wenn die Sendeanstalten ihren gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt nicht einhielten. Das bayrische Gericht hatte diesen Antrag auf Revision allerdings nicht zugelassen. Und genau diesen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs habe das Bundesverwaltungsgericht laut Hanfeld nun aufgehoben und damit einer Revision stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht habe seine Entscheidung folgendermaßen begründet: E
