Unterm Brennglas …
Rundfunkreformen
Am 12. Juni 2024 berichtete Michael Hanfeld auf der Webseite der Frankfurter Allgemeine von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vielfalt im Rundfunk, das erhebliche Konsequenzen haben könne. Worum ging es bei dem Urteil? In Bayern habe eine Klägerin in einem Revisionsverfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs angeführt, es sei nicht zulässig, den Rundfunkbeitrag zu erheben, wenn die Sendeanstalten ihren gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt nicht einhielten. Das bayrische Gericht hatte diesen Antrag auf Revision allerdings nicht zugelassen. Und genau diesen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs habe das Bundesverwaltungsgericht laut Hanfeld nun aufgehoben und damit einer Revision stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht habe seine Entscheidung folgendermaßen begründet: Eine Revision könne die Frage klären, ob gegen die Beitragserhebung angeführt werden könne, dass der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, strukturell verfehlt werde. Wie Hanfeld im Bericht der FAZ schreibt, halte es das Bundesverwaltungsgericht somit für denkbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nicht nachkomme. Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Rundfunkreformen vor der Tür stehen. So berichtete tagesschau.de am 26. Januar 2024, dass sich die Rundfunkkommission der Länder auf die nächste Etappe zur Reform der öffentlich-rechtlichen Sender geeinigt habe. Demnach wolle der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis Herbst 2024 einen Reformstaatsvertrag erarbeiten. Tagesschau.de verweist auf die Koordinatorin der Medienpolitik der Länder, die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab (SPD), und den sächsischen Medienminister Oliver Schenk (CDU), denen es darum gehe, die Sender digitaler sowie schlanker, effizienter und sparsamer zu machen. Konkret beinhalteten die Reformen laut Schenk eine stärkere Zusammenarbeit bei Berichten von Großveranstaltungen, eine mögliche Zusammenlegung von Auslandsstudios, die Zentralisierung von Bereichen wie Beschaffung oder Reisekostenabrechnung und Einsparungen bei der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der Rundfunkorchester. Auch die Medien diskutierten in den vergangenen Monaten über eine Rundfunkreform. Oftmals ging es dabei um die Höhe der Rundfunkgebühren und um mögliche Einsparungen. Dabei wurden wichtige Fragen zu wenig beleuchtet: Wie steht es allgemein um den Journalismus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Und: Beinhalten die von der Medienpolitik initiierten Reformen überhaupt die richtigen Maßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung mit einem umfassenden Programm, das eine Meinungsvielfalt gewährleistet und alle Bevölkerungsschichten erreicht, zu ermöglichen?
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden

