Unterm Brennglas …
Julian Assange
Am 20. und 21. Februar 2024 gab es erneute Anhörungen vor dem britischen High Court in London, wo es darum ging, ob Julian Assange, der Herausgeber der Enthüllungsplattform Wikileaks, das Recht auf eine weitere Berufung gegen seine Auslieferung an die USA hat (die Auslieferung wurde im Dezember 2021 vom britischen High Court genehmigt). Mit einer Entscheidung wird in den nächsten Wochen gerechnet. Sollte das britische Gericht dieses Berufungsgesuch verweigern, wird das schwerwiegende Folgen haben, denn dem gesundheitlich angeschlagenen Assange drohen in den USA eine Verurteilung nach dem altertümlichen Espionage Act von 1917 und damit möglicherweise bis zu 175 Jahre Haft unter elenden Bedingungen. Deutsche Politik und Medien haben lange gebraucht, bis sie sich kritisch zur möglichen Auslieferung von Assange äußerten. Am 4. März 2024 hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz zum ersten Mal gegen eine Auslieferung von Assange an die USA ausgesprochen. Sicherlich gab es in den vergangenen Jahren auch Artikel in den deutschen Mainstream-Medien, die vor Assanges Auslieferung warnten. Es fällt aber auf, dass Assange seit den Wikileaks-Veröffentlichungen der »Afghan War Diary« und »Iraq War Logs« im Jahr 2010 in den Medien eher als ein zwielichtiger Exzentriker und Hacker dargestellt wurde. Assange wurde in der öffentlichen Arena teilweise vorverurteilt und daher kann man heute kaum von einem fairen Verfahren sprechen. So wurde behauptet, durch die willkürliche Veröffentlichung von als geheim eingestuften Regierungsdokumenten habe Assange andere in diesen Dokumenten genannte Personen möglicherweise in Gefahr gebracht. Auch hieß es, Assange sei kein Journalist im eigentlichen Sinne und ein Gerichtsverfahren gegen ihn sei daher angebracht. Was ist dran an diesen Vorwürfen und wie bedeutend ist das Verfahren gegen Assange für die Pressefreiheit?
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