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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 15/2021
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Kirchliche Geldanlagen
Demut und Rendite

von Udo Feist vom 17.08.2021
Die kirchlichen Pensionskassen müssen Rendite erwirtschaften. Zugleich soll das Geld ethisch korrekt angelegt werden. Wie geht das in Zeiten von Niedrigzinsen?
Aber bitte mit Ethik: Wer für die Kirche Geld anlegt, muss besondere Regeln beachten (Fotomontage: Sergey Nivens/stock.adobe.com; istockphoto/andresr; istockphoto/Ljupco)
Aber bitte mit Ethik: Wer für die Kirche Geld anlegt, muss besondere Regeln beachten (Fotomontage: Sergey Nivens/stock.adobe.com; istockphoto/andresr; istockphoto/Ljupco)
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Ob Aktien oder Fondsanteile, für die Vermögen der Kirchen ist dieser Sommer voller guter Absichten. Im Juli stellten die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) ihre aktualisierte »Orientierungshilfe für kirchliche Investoren« vor. Sie verlangt ethisch-nachhaltige Anlagen, sozial wie für Umwelt und Klima verträglich und auch ohne aggressive Steuervermeidung. Facebook-Aktien gingen also nicht. Erst zwei Wochen zuvor hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein Papier für ein gerechteres nachhaltiges Finanzsystem präsentiert. Auf dem Weg dorthin sei sie selbst »Mahner, Mittler und Motor«, schreibt der EKD-Vorsitzende Heinrich Bedford-Strohm im Vorwort. Die harte Alternative »Gott oder Geld« le

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Schlagwörter: KirchenGeld
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Franz Segbers 10.09.2021:
Der Artikel von Udo Feist zeichnet die Probleme gut nach, die entstehen, wenn die kirchlichen Pensionskassen bei der Anlage von 15 Milliarden Euro ethische Kriterien beachten. Doch das Kernproblem ist ein anderes: Mutwillig und ohne Zwang haben Kirchen die umlagefinanzierte Altersvorsorge der gesetzlichen Rente verlassen und ihre Pensionen und Renten vom Kapitalmarkt abhängig gemacht. Die Landeskirchen in Baden, Bayern und Hessen-Nassau und auch die ostdeutschen Landeskirchen sind vor zwanzig Jahren aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgestiegen und in die kapitalbasierte Renten- und Pensionsvorsorge eingestiegen. Jetzt stehen die Versorgungskassen unter dem Zwang, einen Kapitalstock bilden zu müssen, um aus den Zinsen, den Renditen und Erlösen die Ruhegehälter auszahlen zu können. Dieses Denken in Kategorien eines »renditeorientierten Verständnisses der Altersvorsorge« hatte der damalige Synodale der