Bundeswehr
Ist das Wehrpflichtgesetz verfassungswidrig?
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden
Zentrale Teile des von der schwarz-roten Regierung geplanten Wehrpflichtgesetzes sind verfassungswidrig – so sieht es ein von der Umweltorganisation Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Auf besondere Kritik der Gutachter stößt der Passus, die Wehrpflicht ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall per Rechtsverordnung wieder einführen zu können. Zudem verstießen die Pläne gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit.
Ende August hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wehrdienstes verabschiedet. Dieser sieht vor, dass volljährige junge Menschen künftig einen Fragebogen zu ihrer Dienstbereitschaft in der Bundeswehr erhalten. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ist derzeit nicht geplant, bleibt jedoch eine Option, falls sich zu wenig Freiwillige melden. Die Gre




Georg Lechner 21.10.2025, 18:19 Uhr:
Erstens müsste eine Regelung, die die Möglichkeit zur Wiedereinführung der Wehrpflicht beinhaltet, vom Parlament beschlossen werden. Zweitens wäre auch zu prüfen, ob der damit gegebene Zwangsdienst strikt an hoheitliche Aufgabenstellungen gebunden ist. Ohne hoheitliche Bindung sind Zwangsdienste unzulässig. Aus diesem Grund hat nämlich der österreichische Verfassungsgerichtshof die vom damaligen Innenminister Ernst Strasser geplante Privatisierung der Zivildienstverwaltung gekippt. Auch Deutschland dürfte die entsprechende internationale Regelung in den gültigen nationalen Rechtsbestand übernommen haben.