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Sexualisierte Gewalt
Unter staatlicher Kontrolle

Die katholische Kirche in Spanien akzeptiert eine staatliche Vermittlung bei Entschädigungen von Missbrauchsbetroffenen. Spaniens Opferverbände reagieren positiv, es bleiben aber Zweifel.
von Manuel Meyer vom 03.02.2026
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Justizminister Félix Bolaños, Erzbischof Luis Argüello und Jesús Díaz Sariego von der Ordenskonferenz bei der Unterschrift unter die Vereinbarung zwischen Staat und Kirche. (Foto: IMAGO/Europa Press)
Justizminister Félix Bolaños, Erzbischof Luis Argüello und Jesús Díaz Sariego von der Ordenskonferenz bei der Unterschrift unter die Vereinbarung zwischen Staat und Kirche. (Foto: IMAGO/Europa Press)

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Notwendig, überfällig, endlich. Mit diesen Worten beschreibt María Teresa Compte Grau das Abkommen, mit dem sich die katholische Kirche und die sozialistische Zentralregierung in Spanien nun auf ein neues Entschädigungssystem bei sexuellen Missbrauchsfällen geeinigt haben.

Es richtet sich an alle Missbrauchsbetroffenen aus dem kirchlichen Umfeld, deren Fälle juristisch verjährt oder deren Peiniger bereits verstorben sind. »In diesen Fällen mussten sich die Betroffenen mit ihren Entschädigungsansprüchen bisher direkt an die katholische Kirche wenden und das fiel den meisten nicht immer leicht«, erklärt Compte Grau, die Vorsitzende der Vereinigung »Acogida Betania«, die Missbrauchsopfer im Kirchenkontext unterstützt.

Das Mitte Januar zwischen der Kirche und dem Staat gesch

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