Bätzing kritisiert Segnungsgottesdienste


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Wenn die Bischöfe weiterhin das Verbot der vatikanischen Glaubenskongregation, homosexuellen Paaren einen Segen zu spenden (Publik-Forum 7/21), ignorieren und Seelsorgerinnen und Seelsorger gewähren lassen, verletzen sie ihren Treueeid gegenüber dem Papst und ziehen sich die Strafe der Exkommunikation zu. Das behauptet der Kirchenrechtler Gero Weishaupt. Ihm widersprach der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller auf dem Portal katholisch.de. Mit juristischem Popanz werde versucht, Bischöfe einzuschüchtern, schreibt Schüller. Das Schreiben der Glaubenskongregation sei keine päpstliche Lehraussage, sondern verweise auf den Katechismus, in dem »Lehrinhalte mit sehr unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad enthalten sind.« Zudem habe ein Bischof sogar die Pflicht, »einem päpstlichen Gesetz zu widersprechen, wenn es ihm für die ihm anvertrauten Gläubigen als unpassend oder sogar schädlich erscheint«. Für den 10. Mai hatten viele Pfarreien Segnungsgottesdienste für Liebende angekündigt. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, nannte dies »nicht hilfreich« Segnungsgottesdienste seien kein Instrument für kirchenpolitischen Protest. Die Initiatoren verteidigen die Aktion. Es gehe nicht um Kirchenpolitik, sondern um Gottes Zuspruch für Menschen.