Diakonie
Angst vorm Showdown


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Schon auffällig lange liegt die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung beim Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung des zweiten Senats war für vergangenes Jahr angekündigt, dann aber doch nicht erfolgt. Es geht um den »Fall Egenberger«: Die Diakonie hatte eine Stelle ausgeschrieben für eine Referentin, die einen Bericht zur Antirassismus-Konvention der UN zusammenstellen sollte, und dafür die Mitgliedschaft in einer Kirche zur Voraussetzung gemacht. Vera Egenberger hatte sich als Konfessionslose beworben, die Stelle nicht bekommen und gegen ihre Nicht-Einstellung geklagt. Der Fall ging durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Das fragte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach, wie denn das deutsche Gleichbehandlungsgesetz im Einklang mit der