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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 23/2018
Der Inhalt:

Kritik am Einwanderungsgesetz

vom 07.12.2018
Flüchtlinge hier, Arbeitsmigranten da: Das Gesetz sieht keinen »Spurwechsel« vor
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Die Union und die SPD haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das die Einwanderung regeln soll. Das Fachkräftezuwanderungsgesetz wird voraussichtlich am 19. Dezember im Kabinett beschlossen werden. Es sieht vor, dass ausländische Berufsqualifikationen einfacher anerkannt werden. Auch fällt die sogenannte Vorrangprüfung weg, wonach Deutsche und EU-Bürger bei der Stellenvergabe bevorzugt behandelt werden. Menschen mit einer Berufsausbildung dürfen außerdem für eine befristete Zeit einreisen, um sich eine Stelle zu suchen. Kritik kommt von den Grünen und in Ansätzen von Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der von »sehr bürokratischen und in Teilen praxisfernen Lösungen« spricht. Die Grünen kritisieren vor allem, dass abgelehnte Asylbewerber mit einer Ausbildung oder einem Arbeitsplatz nicht ins normale Einwanderungssystem wechseln können. Für sie gilt das neue Gesetz nicht, ein sogenannter Spurwechsel bleibt weiterhin nur in Ausnahmesituationen möglich. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer von den Grünen erklärt: »Das Problem ist, dass wir gut integrierte Leute, die Jobs annehmen, die sonst keiner macht, rauswerfen und dafür dann per Einwanderungsgesetz neue suchen müssen.«

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