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Sexualstrafrecht
Voyeuristisches Filmen bleibt straffrei

Yanni Gentsch wurde beim Joggen heimlich der Po gefilmt. Nun fordert sie ein konsequenteres Sexualstrafrecht. Doch die Länderjustizminister sind zögerlich.
vom 18.11.2025
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(Foto: IMAGO Images / Oliver Langel)
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Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat den Vorschlag abgelehnt, heimliche voyeuristische Aufnahmen strafbar zu machen. Ausschlaggebend für die Debatte war die Kölnerin Yanni Gentsch, die im Februar 2025 von einem Mann beim Joggen verfolgt wurde, der ausschließlich ihren Po filmte. Als sie den Mann bei der Polizei anzeigen wollte, erfuhr sie, dass dies bisher keine Straftat ist, da Gentsch »durch Kleidung gegen den Anblick geschützt« war. Daraufhin startete die Kölnerin eine Petition: »Heimliches, sexuell motiviertes Filmen muss strafbar sein – egal, ob mit oder ohne nackte Haut«. Über 153 000 Personen unterzeichneten die Petition. Im Oktober traf sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit Yanni Gentsch und versprach ihr, das Anliegen in der JuMiKo aufzugreifen. Bei deren Treffen in Leipzig erreichte der Antrag für eine Änderung der Gesetzeslage jedoch keine Mehrheit. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) bewertete voyeuristisches Filmen zwar als verwerflich. »Aber das Strafrecht ist keine Supermoralinstanz«, so Geiert. Die Strafjustiz solle nicht mit Verfahren belastet werden, die absehbar nicht zu einer Verurteilung führten. Die Bundesministerin will nun einen Gesetzentwurf vorlegen.

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Schlagwörter: Voyeurismus Petition
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