Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 20/2021
Der Inhalt:
Religion & Kirchen

Streit über das Beichtgeheimnis in Frankreich

vom 22.10.2021
(Foto: istockphoto/vuk8691)
(Foto: istockphoto/vuk8691)

Nach der Veröffentlichung eines Berichts über sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche, der von 330 000 Betroffenen in den vergangenen siebzig Jahren ausgeht, diskutieren Staat und Kirche in Frankreich über das Beichtgeheimnis. Der Bericht hatte vorgeschlagen, die Verschwiegenheitspflicht der Priester zu überprüfen, weil sie der Vertuschung dienen könnte. Innenminister Gérald Darmanin sprach sich daraufhin gegen den absoluten Schutz des Beichtgeheimnisses aus. Priester, die in der Beichte von Sexualdelikten gegen Minderjährige erführen, seien verpflichtet, diese vor Gericht zu bringen. In Frankreich wird bestraft, wer eine Straftat nicht anzeigt.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 20/2021 vom 22.10.2021, Seite 43
Vergeben und vergessen
Vergeben und vergessen
Was billige Gnade von echtem Verzeihen unterscheidet
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Erzbischof Eric De Moulins-Beaufort aus Reims, der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, sagte dagegen, das Beichtgeheimnis sei »stärker als die Gesetze der Republik«, es zu halten sei kein Verstoß gegen das französische Strafrecht. Gerade die Verschwiegenheit erlaube es Betroffenen, »das Schwierigste zu offenbaren«. Innenminister und Erzbischof trafen sich daraufhin zum klärenden Gespräch. Danach erklärte Darmanin, der französische Staat respektiere das Beichtgeheimnis, allerdings gelte das nicht bei Straftaten gegen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. De Moulins-Beaufort sagte, man wolle mit den staatlichen Ermittlungsbehörden engstens zusammenarbeiten und alles unternehmen, »um das Wesen der Beichte und den nötigen Schutz der Kinder miteinander zu vereinbaren«.

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.