Glaubensprüfung vor Gericht

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Praxis bestätigt, in Asylverfahren einen als Asylgrund angegebenen Übertritt zum christlichen Glauben kritisch zu hinterfragen. Prüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und durch Verwaltungsgerichte seien legitim. Viele Seelsorger, aber auch Juristen hatten diese Praxis als übergriffig und als Widerspruch zum Grundgesetz kritisiert. Es könne nicht sein, dass weltliche Richter bei einem Asylverfahren sich ein Urteil über den Glauben des Antragstellers anmaßen, einen Glaubensübertritt als vorgeschobenen Asylgrund beargwöhnen oder gar Prüfungen über das Glaubenswissen vornehmen. Das Bundesverfassungsgericht betont dagegen das Recht der Justiz auf Prüfung, setzt aber Grenzen. Behörde und Gerichte dürften keine formalen oder inhaltlichen »Glaubensprüfungen« vornehmen, heißt es im Beschluss. Sie seien nur berechtigt zu prüfen, ob die Ausübung des christlichen Glaubens für die religiöse Identität des Betroffenen zentrale Bedeutung habe und somit der Asylgrund einer Verfolgung aus religiösen Gründen berechtigt sei. Dies verletze weder das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften noch die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Einzelnen, argumentieren die Karlsruher Richter.