Zynische Wahrheit

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Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig. Er verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das hat das Sozialgericht in Berlin jetzt entschieden und die Berechnung des Regelsatzes erneut dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Nach Ansicht des Berliner Gerichts müssten Alleinstehende 36 Euro mehr bekommen, Familien rund hundert Euro.
Keine Neuigkeit, sollte man denken. Zehn Landesverbände der Diakonie hatten vorab in einem wissenschaftlichen Gutachten belegt, dass der regierungsamtlich errechnete Regelsatz für Alleinstehende zu niedrig ist, und ihn um 69 Euro höher angesetzt. Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung hatte ebenfalls eine Alternativberechnung präsentiert
Leben mit Hartz IVDer Hartz-IV-Regelsatz liegt derzeit bei 374 Euro pro Monat, der Partner bekommt 337 Euro. Vor dem Berliner Sozialgericht hatte eine dreiköpfige Familie aus Berlin-Neukölln geklagt. Sie hatte zusätzlich 287 Euro für den 16-jährigen Sohn erhalten, zudem Kosten für Unterkunft und Heizung. Darauf rechnete das Jobcenter aber das Kindergeld und weitere Einkünfte an, sodass der Familie monatlich 439,10 Euro an Sozialleistungen ausgezahlt werden. Vor zwei Jahren erst hatte das Bundesverfassungsgericht Berechnung und Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin war er Anfang 2011 um gerade einmal fünf Euro erhöht worden.
