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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2012
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft
Der letzte Brief

Zynische Wahrheit

von Franz Segbers vom 15.05.2012
Ein Gerichtsurteil belegt einmal mehr die Kaltschnäuzigkeit der Bundesregierung im Umgang mit den Armen
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Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig. Er verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das hat das Sozialgericht in Berlin jetzt entschieden und die Berechnung des Regelsatzes erneut dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Nach Ansicht des Berliner Gerichts müssten Alleinstehende 36 Euro mehr bekommen, Familien rund hundert Euro.

Keine Neuigkeit, sollte man denken. Zehn Landesverbände der Diakonie hatten vorab in einem wissenschaftlichen Gutachten belegt, dass der regierungsamtlich errechnete Regelsatz für Alleinstehende zu niedrig ist, und ihn um 69 Euro höher angesetzt. Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung hatte ebenfalls eine Alternativberechnung präsentiert

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Schlagwörter: BundesregierungArmut
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