Miriam Meyer

Miriam Meyer, Klimaaktivistin, hat fast zwei Jahre lang unter dem Verdacht gestanden, durch ihr Engagement bei der »Letzten Generation« Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Nun hat das Landgericht Flensburg entschieden: Ein Verfahren gegen Meyer wird nicht eröffnet. Die Richter sehen in den Protestaktionen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die den Straftatbestand rechtfertigen würde.
Miriam Meyer ist erleichtert: »Fast zwei Jahre lang bestimmte diese Anklage mein Leben«, erklärte sie in einer Pressemitteilung des Vereins »Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft«. Der Vorwurf nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch wiegt schwer. Er erlaubt Ermittlungen, die tief in die Privatsphäre eingreifen: Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchung, Observation. Dass dieser Paragraph »gerade überhaupt gegen zivilgesellschaftlichen Protest genutzt wird, sagt nichts Gutes über den Zustand unserer Demokratie«, sagt Meyer.
Das Landgericht Flensburg ist die erste richterliche Kammer, die in den Protestformen der »Letzten Generation« keine Strafwürdigkeit sieht. Die Staatsanwaltschaft Flensburg kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. In Potsdam und München laufen vergleichbare Verfahren weiter. Der Verein »Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft« kritisiert in seiner Pressemitteilung: »Während in diesen Verfahren riesiger Aufwand betrieben wird, um die Protestierenden zu kriminalisieren, schreitet die Klimakrise weiter ungehindert voran.«
Die »Letzte Generation« hat sich im Januar 2025 aufgelöst; aus ihr sind unter anderem die Bewegungen »Neue Generation« und »Widerstandskollektiv« hervorgegangen.




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