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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 3/2019
Der Inhalt:

Flüchtlingsbürgen weiter im Ungewissen

vom 08.02.2019
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Bürger, die Geflüchteten mithilfe einer Bürgschaft ermöglicht hatten, nach Deutschland einzureisen, haben Ende Januar aufgeatmet: Bund und Länder haben sich nach einem jahrelangen Rechtsstreit darauf geeinigt, dass sie die Kosten (rund 21 Millionen Euro) für finanzielle Forderungen an die Flüchtlingspaten tragen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, er werde die Jobcenter auffordern, keine finanziellen Forderungen mehr zu stellen (Publik-Forum 5/2017 und 24/2017). Doch die Freude währte nicht lange. Kurz darauf schränkte er seine Zusage wieder ein, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen mitteilte. Jobcenter dürfen nun eine »Ermessensentscheidung« treffen, und auch viele andere Fragen sind weiterhin offen. »Das bedeutet in der Praxis, dass die laufenden Klageverfahren nicht alle mit einem Federstrich beendet und die Forderungen der Jobcenter nicht pauschal zurückgenommen werden, sondern dass jeder einzelne Fall erneut geprüft wird«, kritisiert Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. Unklar ist etwa, in welchem Umfang Flüchtlingsbürgen schriftlich nachweisen müssen, dass sie von Landesbehörden falsch beraten worden sind. Offen ist zudem, ob Bund und Länder auch die Ansprüche der kommunalen Sozialämter an Flüchtlingsbürgen übernehmen. Und ob Bürgen, die bereits gezahlt haben, ihr Geld zurückbekommen, weiß niemand. Das Fazit von Weber lautet daher: »Flüchtlingsbürgen müssen sich weiter Sorgen machen.«

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