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Publik-Forum, Heft 2/2022
Der Inhalt:

Nachteile für arme Krankenversicherte

vom 28.01.2022
(Foto: Getty Images/iStockphoto/Ma-Ke)
(Foto: Getty Images/iStockphoto/Ma-Ke)

Der Sozialverband VdK will erreichen, dass Versicherte mit geringen Einkommen bei den Krankenkassen nicht benachteiligt werden, wenn sie Anträge auf Leistungen stellen. Er habe eine Verfassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt, teilte der Verband mit. Ziel sei es, die sogenannte Genehmigungsfiktion wiederherzustellen, die das Gericht mit einem Urteil vom Mai 2020 abgeschafft hatte.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 02/2022 vom 28.01.2022, Seite 30
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Bis dahin gab es Fristen, innerhalb derer die Krankenkasse einen Bescheid erteilen musste, wenn ein Versicherter Hilfsmittel wie etwa einen Rollstuhl beantragte. Ziel war, die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Erging der Bescheid nicht binnen einer gesetzten Frist von drei beziehungsweise fünf Wochen, galt der Antrag des Versicherten als genehmigt. Er konnte dann den Rollstuhl selbst beschaffen und sich die Kosten von der Kasse erstatten lassen oder ihn als Sachleistung beanspruchen.

Diesen Weg hat das Bundessozialgericht versperrt. Die Krankenkassen können nun Anträge auch nach drei beziehungsweise fünf Wochen noch ablehnen. Das benachteilige Versicherte mit wenig Geld, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Versicherten könnten keine große Summe vorstrecken, ohne zu wissen, ob sie sie erstattet bekämen, und müssten auf die Hilfsmittel oder Therapien verzichten. »Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, was wir für verfassungswidrig halten«, erklärte Bentele.

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