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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 2/2023
Hoffnung im Protest
Was von Lützerath bleibt
Der Inhalt:

Ratlos in Berlin

von Matthias Drobinski vom 26.01.2023
Wie soll der assistierte Suizid geregelt werden? Auch drei Jahre nach dem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts findet der Bundestag darauf keine Antwort.
Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Lars Castellucci (SPD) plädieren für ein restritives Sterbehilfe-Gesetz. (Foto: imago images/Chris Emil Janßen)
Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Lars Castellucci (SPD) plädieren für ein restritives Sterbehilfe-Gesetz. (Foto: imago images/Chris Emil Janßen)
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Katrin Helling-Plahr klingt zweckoptimistisch. »Wir könnten noch im Februar ein Gesetz in zweiter Lesung beraten, das das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende sichert.« Die rechtspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag meint jenen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, den sie federführend entwickelt hat und der eine weitgehende Liberalisierung des assistierten Suizids vorsieht. »Wir müssen endlich eine verfassungskonforme Regelung finden«, sagt sie. Und weiß doch, dass wenig dafür spricht, dass der März kommt und ein Gesetz die zweite von drei parlamentarischen Hürden genommen hat, das regelt, zu welchen Bedingungen ein Mensch, der sterben will, an ein tödliches Mittel kommt.

Drei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem so spektakulären wie umstrittenen Urteil verkündet

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Gabriele Winkler 27.01.2023, 09:26 Uhr:
Danke für den Artikel: Zum Thema: aus dem Spielplan 23 HN-Theater:
GOTT Schauspiel von Ferdinand von Schirach
Richard Gärtner, 78 Jahre alt, hat nach dem Tod seiner Frau jeglichen Lebensmut verloren. Er möchte sterben und hat beim Bundesinstitut für Arzneimittel eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital beantragt, ein Mittel, das in anderen Ländern von Sterbehilfeorganisationen eingesetzt wird. Gärtner ist weder unheilbar krank, noch leidet er an körperlichen Schmerzen. Das Bundesinstitut lehnt die Herausgabe des Medikaments ab. ... Am Ende sind die Zuschauer als Anwesende in der Debatte des Ethikrates aufgefordert, selbst nach ihren ganz persönlichen Werten zu entscheiden: Soll Richard Gärtner das tödliche Medikament bekommen? Oder nicht?