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Im Dschungel der Behörden

Sie halfen Flüchtlingen und vertrauten den Zusagen der deutschen Politik – Bürger, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Doch jetzt sollen sie Zehntausende Euro bezahlen. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat ist erschüttert
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 16.03.2017
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Zahlreiche Menschen in Deutschland haben Flüchtlinge bei ihrer Ankunft, wie hier in München, willikommen geheißen, viele haben sich sogar verpflichtet, eine zeitlang komplett für ihren Unterhalt aufzukommen, doch jetzt sollen sie deutlich länger zahlen, als ihnen Behörden zuvor gesagt hatten (Foto: pa/Peljak)
Zahlreiche Menschen in Deutschland haben Flüchtlinge bei ihrer Ankunft, wie hier in München, willikommen geheißen, viele haben sich sogar verpflichtet, eine zeitlang komplett für ihren Unterhalt aufzukommen, doch jetzt sollen sie deutlich länger zahlen, als ihnen Behörden zuvor gesagt hatten (Foto: pa/Peljak)

Da steht es. Schwarz auf weiß: »Die Verpflichtungserklärung gilt bis zum Abschluss des Asylverfahrens.« Dieser Satz stammt aus einem Schreiben des Hessischen Innenministeriums, das Publik-Forum vorliegt. »Folglich besteht nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren [...] keine Erstattungspflicht mehr«, heißt es weiter. Und dann: »Darauf kann sich Frau K. verlassen.« Unterzeichnet ist die E-Mail mit »Dr. Dr. Frank Theisen, Referat Aufenthaltsrecht, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport«.

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Frau K. hat sich darauf verlassen. So wie das Ehepaar Lutz und viele andere. Schließlich waren die Verpflichtungserklärungen Teil des Hessischen Landesaufnahmeprogrammes. Verpflichtungsgeber stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Nicht nur, weil sie Zehntausende Euro an den Staat zurückzahlen sollen, da plötzlich nicht mehr gilt, was ihnen Behörden und Bürgermeister zugesichert haben. Sondern auch, weil ihr Vertrauen in den Rechtsstaat zutiefst erschüttert wurde.

Mit neuem Integrationsgesetz begannen die Probleme

Ihre Probleme begannen mit der Neufassung des Integrationsgesetzes im August vergangenen Jahres. Dort legt Paragraf 68 nun fest: Bürgen zahlen fünf Jahre lang, auch wenn dem Asylantrag binnen kurzer Zeit stattgegeben wird. Wer vor August 2016 eine Erklärung unterzeichnet hat, muss drei Jahre für die Lebenshaltungskosten der Flüchtlinge aufkommen. Die Verpflichtungsgeber erlebten daraufhin eine Odyssee durch den Behördendschungel. Ausgang ungewiss.

Denn das Bundesinnenministerium (BMI) sieht es anders als das Land Hessen und pocht darauf, dass Verpflichtungsgeber auch über die Asylanerkennung hinaus zahlen sollen. »Eigentlich ist das ein Konflikt zwischen Bund und Ländern, der nun auf dem Rücken der Bürgen ausgetragen wird«, erklärt der Rechtsanwalt Heinz-Dieter Schütze. Herr Theisen aus dem hessischen Innenministerium ist nicht mehr zu sprechen, einige vermuten, er sei ins Archiv versetzt worden.

»Wir wussten, dass das BMI eine andere Auffassung hat«, sagt Klaus-Dieter Grothe, Verpflichtungsgeber und hessischer Grünen-Politiker. »Aber wir konnten uns nicht vorstellen, dass sich das BMI via Sozialministerium und dieses via Jobcenter einfach über das Land hinwegsetzt.« Doch genau das passiert nun: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat die Jobcenter angewiesen, Sozialleistungen, die an Geflüchtete ausgezahlt wurden, von den Bürgen zurückzufordern – pro Erwachsenem rund 800 Euro monatlich. Für jene, die für eine Familie mit vier Kindern gebürgt haben, kann das den finanziellen Ruin bedeuten.

21 Bürgen haben nun beim Verwaltungsgericht in Gießen Klage eingereicht. »Wir sind bei der Unterschrift falsch beraten worden, also gilt diese Unterschrift nicht«, betont Grothe. Dem ist das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit einem Urteil gefolgt. Anders das Bundesverwaltungsgericht: Die Richter urteilten in einem ähnlichen Fall zuungunsten der Verpflichtungsgeber. »Das sind konservative Verwaltungsrichter, die dort entscheiden«, erklärt Anwalt Schütze. »Ihnen geht es darum, den Staatssäckel zu schützen.« Da die Fälle in Gießen jedoch anders gelagert seien als jener, über den das Bundesverwaltungsgericht entschied, sieht Schütze Chancen für die Kläger aus Hessen.

Der Hessische Innenminister bat Arbeitsministerin Nahles, die Jobcenter anzuweisen, von Erstattungsforderungen abzusehen, solange es keine endgültige richterliche Klärung gibt. Die Antwort: Nein. »Nach [unserer] Auffassung bestand kein Anlass zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit entsprechender Verwaltungsakte«, heißt es auf Nachfrage von Publik-Forum aus dem Arbeitsministerium. Die Frage, mit welchen Hilfsmaßnahmen Andrea Nahles die betroffenen Bürgen unterstützen will, blieb gänzlich unbeantwortet.

Und Hilfe aus Hessen? »Wir erwarten eine Zusage vom Land, dass es wegen Fehlinformationen die Kosten für uns Bürgen übernimmt«, fordert Flüchtlingspate Grothe. Das Ministerium selbst hüllt sich in Schweigen. Presseanfrage? Keine Reaktion.

Klärung auf EU-Ebene?

Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein, Mitbegründer des Vereins Flüchtlingspaten Syrien, sieht noch eine letzte Möglichkeit: »Obgleich gravierende EU-rechtliche Bedenken bestehen, hat das Bundesverwaltungsgericht den Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dazu wäre es verpflichtet gewesen«, erklärt er. »Verpflichtungsgeber können nun noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder der EU-Kommission einlegen, um eine europarechtliche Prüfung zu erzwingen.«

Bis dahin wird der schwarze Peter wohl von einem Amt zum anderen weitergegeben. In Hessen, und auch in Nordrhein-Westfalen. Niemand will verantwortlich sein für die finanziellen Nöte von Klaus-Dieter Grothe, Frau K. und den anderen Flüchtlingspaten, für ihre Unsicherheit, die Existenzangst – und das verloren gegangene Vertrauen in Politik und Recht.

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Schlagwörter: Flüchtlinge Rechtsstaat
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