Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils
Ethikrat mahnt strenge Regeln bei Suizidassistenz an
In der Debatte um ein neues Gesetz zur Suizidbeihilfe betont der deutsche Ethikrat die Bedeutung des freien Willens, mahnt aber auch klare Regeln an, die Sterbewillige vor einer unreifen Entscheidung schützen sollen. Gerade weil das Bundesverfassungsgericht die Selbsttötung als ein grundlegendes Recht definiert habe, müsse garantiert werden, dass solche Entscheidungen tatsächlich in freier Verantwortung gefasst würden, sagte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, bei der Vorstellung der 134 Seiten umfassenden Stellungnahme des Gremiums. Außerdem warb sie für eine bessere Suizidprävention. Im vergangenen Jahr hätten sich 9000 Menschen das Leben genommen.
Im Februar 2020 hatte das Verfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Seitdem haben im Bundestag drei fraktionsübergreifende Gruppen Vorschläge für eine Neuregelung des assistierten Suizids unterbreitet. Sie sehen alle eine Beratungspflicht vor, formulieren aber unterschiedlich strenge Voraussetzungen für einen Zugang zur aktiven Sterbehilfe. In einer ersten Beratung im Juni wurde noch keine Mehrheit für einen Entwurf sichtbar. Der Ethikrat vermeidet eine Bewertung der Vorschläge, macht aber deutlich, dass die Hürden zur Suizidbeihilfe hoch sein sollten – allein schon, weil die Entscheidung unumkehrbar sei.