Ein guter Tag für Europa

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im wesentlichen als unbegründet abgelehnt. Die gleichzeitig vom Gericht vorgeschriebenen Klarstellungen des ESM-Vertrags tun der Demokratie jedoch durchweg gut.
Die Erfolge: Zum einen dürfen große Risiken nun nicht mehr im Kleingedruckten eingegangen, sondern müssen vom Bundestag beschlossenen werden. Die deutsche Haftungssumme wurde damit auf 190 Milliarden Euro beschränkt. Zum anderen wurde klargestellt, dass in internationalen Institutionen leider übliche Immunitäts- und Verschwiegenheitspflichten die Inf



