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Dublin-Regeln haben keine Zukunft

Das System zur Verteilung von Flüchtlingen in Europa steht vor dem Aus – auch wenn viele Politiker noch das Gegenteil behaupten. Seinen Zweck hat es nie erfüllt – Flüchtlinge in dem EU-Land festzuhalten, das sie als Erstes betreten haben. Ein Kommentar von Barbara Tambour
von Barbara Tambour vom 19.05.2015
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"Schluss mit Dublin drei": Teilnehmer einer Demonstration protestieren in Berlin gegen die Einschränkungen für Asylsuchende in Europa (Foto: pa/dpa/Naupold)
"Schluss mit Dublin drei": Teilnehmer einer Demonstration protestieren in Berlin gegen die Einschränkungen für Asylsuchende in Europa (Foto: pa/dpa/Naupold)

Oft ändern sich die Dinge gerade dann, wenn besonders viele einflussreiche Menschen betonen, dass sie unverrückbar sind. In der europäischen Flüchtlingspolitik ist genau das zu beobachten: Das Dublin-System ist kurz vor seinem Ende, auch wenn die EU-Kommission oder Innenminister de Maizière noch so oft herausstreichen, dass daran festgehalten werde.

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Die »Dublin-Verordnung« der Europäischen Union legt fest, dass ein Flüchtling in demjenigen EU-Land um Asyl bitten muss, das er als Erstes betreten hat. Dass das schon bisher nicht funktionierte, liegt auf der Hand: Dann würden die allermeisten Flüchtlinge in den Mittelmeer-Anrainern Italien und Griechenland leben, Deutschland oder Schweden hätte es nur mit einer Handvoll Flüchtlinge zu tun, die in ihrem Heimatland Geld und Möglichkeit hätten, ein Flugticket nach Europa zu kaufen und gefahrlos eine Maschine zu besteigen.

Sogar Merkel will die Dublin-Regeln ändern

Längst sind es nicht nur Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl oder die Kirchen, die den menschenrechtlich fragwürdigen Verschiebebahnhof des Dublin-Systems infrage stellen. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor Kurzem in Brüssel angekündigt, langfristig das EU-Asylsystem und die Dublin-Regeln ändern zu wollen.

Doch es sind vor allem die Fakten, die gegen die zuletzt 2013 überarbeitete Dublin-Verordnung sprechen: Eigentlich sollten mit ihr Asylverfahren beschleunigt und gleichzeitig klargestellt werden, welcher Mitgliedsstaat für die Entscheidung des Asylantrags und die Versorgung des Asylsuchenden zuständig ist.

In einer neuen Studie kommt das US-amerikanische Migration Policy Institut zu dem Ergebnis, dass Dublin III beide Ziele verfehlt hat. »Die Rechnung geht nicht auf«, urteilen die Experten des Thinktanks. Die Verordnung verkompliziere und verlängere die Asylverfahren, anstatt sie zu verkürzen. Denn die Dublin-Verordnung bestimmt, dass ein Staat bei einem Asylantrag zuerst prüfen muss, ob die Person schon woanders einen Antrag gestellt hat oder als Einwanderer registriert ist. Ist das der Fall, stellt der Staat ein Übernahmeersuchen – das dauert bis zu fünf Monate. Bis zur Abschiebung vergehen dann in der Regel noch einmal sechs Monate. Tatsächlich überstellt wurden im Jahr 2013 laut Eurostat aber nur 28 Prozent.

Die Asylstandards sind in Europa sehr verschieden

In vielen Fällen unterbanden Verwaltungsgerichte, in einem Fall auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die Abschiebung mit dem Hinweis auf systematische Mängel in den Asylverfahren in Italien, Bulgarien und Ungarn. Nach Griechenland wird schon seit Januar 2011 wegen offensichtlicher Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen nicht mehr abgeschoben. Dennoch beschwört man wider besseren Wissens einheitliche Asylstandards innerhalb Europas.

Die Dublin-Verordnung hat nie ihren Zweck erfüllt, Flüchtlinge in dem EU-Land festzuhalten, das sie als Erstes betreten haben. Die im Rat für Migration organisierten Forscher fordern deshalb: Europa soll diese Regelung abschaffen.

Im Kleinen verabschiedet sich Europa schon Schritt für Schritt von Dublin. Gerade hat das Europaparlament beschlossen, dass alleinreisenden minderjährigen Flüchtlingen ein besonderer Schutz vor Abschiebungen zusteht. Sie werden quasi herausgenommen. Und wenn EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verlangt, die Zuständigkeit für Flüchtlinge auf alle 28 EU-Länder auszuweiten, ist das eine indirekte Abkehr vom Dublin-System.

Was kommt nach Dublin III?

Das Tragische dabei: Bis die Verordnung faktisch vom Tisch ist, werden noch viele traumatisierte syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aus Deutschland nach Bulgarien abgeschoben werden, werden Flüchtlinge aus Eritrea und Somalia ein Jahr und länger nicht wissen, ob es sich lohnt, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren – oder ob sie in überfüllte Lager auf Sizilien zurückmüssen – ohne Perspektive.

Was kommt nach Dublin III? Die neue europäische Asylordnung wird einen Spagat bewältigen müssen: Sie muss einerseits alle 28 EU-Staaten mit in die Verantwortung nehmen. Andererseits darf sie sich nicht länger daran schuldig machen, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen grundlegende Menschenrechte verletzt werden. Zudem muss Freizügigkeit in Europa auch für Flüchtlinge gelten.

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