Nur ein kleiner Fortschritt

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Die katholischen deutschen Bischöfe haben das kirchliche Arbeitsrecht gelockert. Das ist ein kleiner Fortschritt, mehr aber auch nicht. Es bleiben Fragen: So soll es zwar künftig keinen Kündigungsautomatismus geben, sondern jeder Einzelfall genau geprüft werden. Dennoch müssen vor allem leitende Mitarbeitende, je nach ihrer Nähe zum kirchlichen Verkündigungsauftrag, mit Kündigung rechnen, wenn sie zum Beispiel nach einer kirchlich geschlossenen Ehe erneut heiraten oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben wollen. Hier gehen kirchliches Recht und die Moralvorstellungen einer breiten Mehrheit der Katholiken nach wie vor weit auseinander.
Das Grundproblem sind die weiterhin bestehenden »Loyalitätserwartungen« der Bischöfe an die Angestellten kirchlicher Einrichtungen, die – auch vom Glaube