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Der erste Streich der GroKo

SPD und CDU/CSU haben heute im Bundestag ihren Kompromiss zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. Damit machen sie ein Grundrecht zum Gnadenrecht. Und das einen Tag nach dem Holocaust-Gedenken. Ein Kommentar
von Markus Dobstadt vom 01.02.2018
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Glücklich die Flüchtlinge, die ihre Familie bereits nach Deutschland nachholen konnten. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Kompromiss von SPD, CDU und CSU werden viele Syrer noch Jahre warten müssen, bis sie ihre Angehörigen wieder in die Arme nehmen können (Foto: pa/dpa/Patrick Pleul)
Glücklich die Flüchtlinge, die ihre Familie bereits nach Deutschland nachholen konnten. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Kompromiss von SPD, CDU und CSU werden viele Syrer noch Jahre warten müssen, bis sie ihre Angehörigen wieder in die Arme nehmen können (Foto: pa/dpa/Patrick Pleul)

Es sind immer bewegende Momente, wenn Überlebende des Holocaust im Bundestag reden dürfen. Am Mittwoch kam die 92-jährige Anita Lasker-Wallfisch ins Parlament. Sie hat das KZ Auschwitz überlebt, weil sie als Cellistin im Lagerorchester spielen durfte. In ihrer bewegenden Rede appellierte sie daran, dem Hass in Deutschland keine Chance zu geben. Und sie machte deutlich, was sie damit auch meinte: Sie lobte die deutsche Flüchtlingspolitik vom Sommer 2015. »Für uns haben sich die Grenzen damals hermetisch geschlossen und nicht wie hier geöffnet. Dank dieser unglaublich generösen, mutigen, menschlichen Geste, die hier gemacht wurde.« Alle Fraktionen, außer der AfD, applaudieren nach diesem Satz, stimmten ihm offenbar zu.

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Heute ist wieder Alltag im deutschen Parlament. Und wieder einmal zeigt sich, dass in Sternstunden eine Humanität und Menschlichkeit beschworen wird, die im Alltag kurz darauf nicht mehr gilt. Der Bundestag zeigte nun das Gegenteil von Mut, Generosität und Menschlichkeit. Er beschloss mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU, dass bis zum 31. Juli der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus weiter ausgesetzt bleibt. Ab dem 1. August sollen sie ihre Familien im Prinzip wieder nach Deutschland holen dürfen. Allerdings werden nur 1000 Personen pro Monat ins Land gelassen. Plus einige Härtefälle.

Eine überschaubare Personenzahl

Schätzungen zufolge warten 60000 enge Verwandte von Flüchtlingen darauf, ihren Angehörigen nach Deutschland zu folgen. Das bedeutet, dass, wenn die Schätzungen zutreffen, bis zu fünf Jahre ins Land gehen, bis alle Familien wieder zusammen sind. Fünf Jahre sind im Leben von kleinen Kindern viel Zeit. Besonders, wenn man sie in einem Land wie Syrien verbringen muss.

Subsidiär Geschützte sind Menschen, die zwar kein Asyl erhalten haben, weil sie in ihrem Land nicht wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer politischen Überzeugung bedroht oder verfolgt werden. Sie dürfen aber dennoch nicht abgeschoben werden, weil ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. Wie in Syrien, wo ein gnadenloser Bürgerkrieg das Land zerreißt. Gilt auch für jene subsidiär Geschützte, was in Artikel 6 des Grundgesetzes steht?: »Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutze der staatlichen Ordnung.« Die Grünen pochen darauf, die Großkoalitionäre sehen es anders. Mit ihrem jetzigen Beschluss wird aus dem Grundrecht ein Gnadenrecht. Denn einen Anspruch auf Familienzusammenführung gibt es für diese Gruppe von Flüchtlingen künftig nicht mehr.

Schon die Aussetzung des Familiennachzugs vor zwei Jahren war eine unmenschliche Entscheidung. Vorangetrieben von einer Partei, die sich christlich nennt und für die gerade Familien einen hohen Stellenwert haben. Sie handelt aus Angst vor der AfD und ihren hohen Zustimmungswerten.

Und sie hat das Thema unnötig aufgebauscht. Denn es geht um keinen großen Personenkreis. In den zuständigen Auslandsvertretungen in der Region rund um Syrien liegen Terminanfragen für die Beantragung entsprechender Visa von rund 45000 Personen vor. Es würde Deutschland nicht überfordern, sie alle ins Land zu lassen. Und es würde die Integration ihrer Verwandten, die bereits hier sind, erleichtern. Wer Angst haben muss, dass seine Ehefrau oder seine Kinder zu Hause im Bombenhagel sterben, kann sich nicht um sein Leben in Deutschland kümmern.

Stattdessen steht Deutschland nun vor dem Problem, auswählen zu müssen. Wer darf zuerst ins Land? Wer muss warten?

Kirchen forderten Familiennachzug für Flüchtlinge

Die SPD rechtfertigte in der Debatte über den Gesetzentwurf den Kompromiss: »Verantwortungsvolle Politik darf nicht auf Dauer in Maximalforderungen verharren«, sagt Burkhard Lischka. Doch, meine ich, wenn es um die Menschlichkeit geht, sind Kompromisse manchmal fehl am Platz.

Das sehen auch die Kirchen so: Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hatte die Bundesregierung vor Wochen aufgerufen, den ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge wieder zu ermöglichen. Auch Berlins katholischer Erzbischof Heiner Koch hält den Familiennachzug für Flüchtlinge »für unbedingt notwendig«. Koch leitet die Kommission Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz.

Offenbar stimmten auch manche Abgeordnete der möglichen künftigen Großen Koalition nicht für den Gesetzentwurf. Für den von der Unionsfraktion eingebrachten Entwurf stimmten 376 Abgeordnete. SPD, CDU und CSU haben zusammen jedoch 399 Sitze. Es war der erste Streich der sich abzeichnenden Großen Koalition. Aber kein guter.

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Schlagwörter: Flüchtlinge Kirchen
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